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RECHT/262: Umwelthaftung - EU-Parlament stimmt für strengere Regeln (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 30. Oktober 2017 / Politik & Recht

Umwelthaftung: EU-Parlament stimmt für strengere Regeln


Das EU-Parlament hat gefordert, die Umwelthaftungsrichtlinie baldmöglichst zu überarbeiten und den Begriff "Umweltschaden" neu zu definieren. In der Sitzung am vergangenen Donnerstag hat das Plenum mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden angenommen. Vorgelegt hatte den Initiativbericht der Rechtsausschuss (JURI), auch der Umweltausschuss hatte schon Stellung genommen (EU-News 09.06.2017 [1]).

Das Parlament hat einige Vorschläge für eine stärkere Vereinheitlichung der Umwelthaftungsrichtlinie vorgelegt, da Berichte der EU-Kommission zeigten, wie uneinheitlich und teilweise unzureichend die Mitgliedstaaten mit der Umwelthaftungsrichtlinie umgehen. Das Parlament fordert die Kommission auf, das Konzept der "Wesentlichkeitsschwelle" klar zu definieren. Außerdem sollen der Begriff "Ökosysteme" in die Bestimmungen der Begriffe 'Umweltschaden?' und 'natürliche Ressource' aufgenommen werden. Die Kommission soll prüfen, inwieweit der Geltungsbereich der Umwelthaftungsrichtlinie auszuweiten ist, um eine Haftung für eine Schädigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einzuführen, einschließlich der Verschmutzung der Luft.

Auch eine verbindliche Umwelthaftpflichtversicherung für Betreiber sowie eine EU-weit harmonisierte Methode für die Berechnung der Haftungshöchstgrenzen sollten eingeführt werden. Für schwere Industriekatastrophen müssten zusätzliche Schutzmechanismen - zum Beispiel ein entsprechender Fonds - beschlossen werden. Die in Anhang III genannten Kategorien gefährlicher Tätigkeiten sollten ausgeweitet werden, die Kommission soll außerdem "unverzüglich einen Vorschlag für Umweltinspektionen auf EU-Ebene" vorlegen. Die Kritik der Abgeordneten geht aber noch über die Umwelthaftungsrichtlinie hinaus: Das Parlament "hält strafrechtliche Sanktionen für ein weiteres wichtiges abschreckendes Instrument gegen Umweltschäden und stellt mit Bedauern fest, dass die Richtlinie 2008/99/EG vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt nicht auf dem neuesten Stand ist". [jg]


Angenommener Text
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2017-0414&language=DE&ring=A8-2017-0297

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2017-politik-recht/umwelthaftung-verursacherprinzip-soll-gestaerkt-werden/

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Quelle:
EU-News, 30.10.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2017

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