Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


STRAHLUNG/108: Studie des Bundesamts für Strahlenschutz - Bevölkerung wünscht sich mehr Aufklärung (BMU)


Bundesumweltministerium - 27. November 2019

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz

Strahlenbewusstseinsstudie des BfS: Bevölkerung wünscht sich mehr Aufklärung


Ist es gefährlicher, mit dem Handy zu telefonieren oder neben einem Mobilfunkmast zu stehen? Was ist Radon und wie gefährlich ist es? Wie schützt man sich vor Sonnenstrahlung? Diese und andere Fragen hat das BfS 2000 Personen für die Studie "Was denkt Deutschland über Strahlenschutz?" gestellt. Anlässlich seines 30-jährigen Bestehens will das BfS wissen, was die Deutschen über die Strahlung wissen, um zu entscheiden, wo noch mehr Aufklärung von Nöten ist. BfS-Präsidentin Inge Paulini stellte die Studie am Mittwoch anlässlich eines Festaktes zum 30-jährigen Bestehen des BfS zusammen mit Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth vor.

Paulini: "30 Jahre nach Gründung des BfS hat sich der Strahlenschutz grundlegend geändert. Der Strahlenschutz spielt im Alltag eine immer größere Rolle: Die allgegenwärtigen Smartphones und die Digitalisierung, die Weiterentwicklungen in der Medizin und natürlich der Klimawandel, der zu mehr Sonnentagen und damit zu einer höheren UV-Belastung führt. Wir wollten wissen, was die Deutschen mit Strahlung verbinden und was sie von uns erwarten. Vielen geht es demnach um Information und Aufklärung - ein Auftrag, den wir gerne annehmen. Dabei wollen wir auch neue Zielgruppen ansprechen."

Flasbarth: "Strahlenschutz ist weit mehr als Schutz vor atomarer Strahlung. Die Angst vor Strahlung durch neue Technik nimmt zu. Darum ist es gut, dass wir mit dem BfS eine Behörde haben, die sich auf den Strahlenschutz konzentriert und dieses wichtige Thema engagiert vorantreibt. Die Studie zeigt uns, dass wir alle miteinander noch mehr informieren und aufklären müssen."

Ein Ergebnis der Studie: Die Gesundheitsgefahr von Radon, das nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs ist, wurde von sehr wenigen Personen (22,9 Prozent) als hoch eingestuft. Radon ist aber die größte Strahlenquelle für die durchschnittliche jährliche Strahlenbelastung. Um das Bewusstsein und damit den Schutz vor Radon in Deutschland zu verbessern, haben BMU und BfS bereits erste Maßnahmen wie zum Beispiel den Radonmaßnahmenplan ergriffen.

Der Radonmaßnahmenplan enthält Ziele für die Bewältigung der langfristigen Risiken der Exposition gegenüber Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen.

Nach Assoziationen zum Begriff Strahlung befragt, wurden am häufigsten spontan der Mobilfunk (23,2 Prozent) oder verwandte Aspekte genannt. Fast allen Befragten (95 Prozent) ist bewusst, dass bei der Nutzung von Mobiltelefonen elektromagnetische Felder entstehen. Nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten (56,9 Prozent) weiß jedoch, dass die größte Strahlung für einen selbst vom eigenen Handy und nicht vom Sendemast ausgeht.

Verantwortlich machen die Befragten vor allem mangelnde Information von Seiten offizieller Stellen: Nur 22,5 Prozent der Befragten fühlt sich durch die Behörden gut informiert.

Der Strahlenschutz in Deutschland hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Das neue Strahlenschutzrecht, das seit dem 31.12.2018 in Kraft ist, enthält beispielsweise Regelungen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, zu Radioaktivität in Bauprodukten sowie zur Bewältigung radiologischer Altlasten. Das BfS konzentriert sich nach der Behördenneuorganisation 2017 auf den Strahlenschutz, während der Bereich der Endlagerung im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit angesiedelt worden ist.

LINK zur Studie
www.bfs.de/strahlenbewusstseinsstudie

*

Quelle:
Pressedienst Nr. 220/19, 27.11.2019
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: presse@bmu.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang