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VERKEHR/794: Flughafen Münster-Osnabrück - NABU gibt weiteres Gutachten in Auftrag (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 19. November 2010

Flughafen Münster-Osnabrück: NABU gibt weiteres Gutachten in Auftrag

Tumbrinck: Nur so lässt sich objektiv klären, ob Interkontinentalflüge wahrscheinlich sind


Düsseldorf/Münster - Im Klageverfahren um den Ausbau des Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) zwischen dem NABU NRW und dem Land Nordrhein-Westfalen hat der NABU nun ein neues Gutachten beauftragt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit von Interkontinentalverkehr am FMO erneut beurteilt werden. Ein Ausbau ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) nur möglich, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr in hinreichendem Umfang stattfinden wird. "Nur dann würde das Interesse am Ausbau die hochrangigen europarechtlichen Belange von Natura 2000 überwiegen, und eine Überbauung des Eltingmühlenbaches auf 400 m Länge rechtfertigen", erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Leider wäre durch ein einseitiges Vorpreschen des FMO, der Anfang des Jahres ein weiteres Parteigutachten zur Prognosefrage an das Institut für Verkehrswissenschaften der Uni Münster vergeben hatte, die Möglichkeit vereitelt worden, die anstehende Frage über ein Gerichtsgutachten zu klären. "Der NABU NRW sieht sich in Folge der Prozesssituation daher gezwungen, selber ein Gutachten in Auftrag zu geben und hat dazu das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt", so Tumbrinck weiter. Das DLR sei die in Deutschland wohl angesehenste Einrichtung auf dem Gebiet der Luftfahrt und solle Klarheit in die Frage bringen, ob am FMO überhaupt die realistische Aussicht besteht, interkontinentale Flugverbindungen zu etablieren.

Im Juli 2009 hatte das BVerwG im Leipziger Revisionsverfahren entschieden, dass die Prognosen für die Entwicklung des Luftverkehrs am FMO nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Insbesondere seien die hochrangigen Naturschutzbelange des betroffenen europäischen FFH-Schutzgebietes Eltingmühlenbach nicht genügend berücksichtigt worden. Das Verfahren wurde an das OVG Münster zurück verwiesen und muss nun neu verhandelt werden. Im Winter scheiterten Gespräche zwischen Flughafen und NABU NRW über eine moderate Start- und Landebahnverlängerung insbesondere an dem Sachverhalt, dass der Planfeststellungsbeschluss auf einen Ausbau auf 3.600 m abstellt. Weniger ist nicht vorgesehen.

Seit fast 20 Jahren wird der Ausbau der Start-/Landebahn am FMO von derzeit 2.160 m auf 3.600 m geplant. Bereits Ende 2004 wurde die erforderliche Genehmigung durch das Verkehrsministerium NRW erteilt. Der NABU NRW als anerkannter Naturschutzverband reichte umgehend Klage ein. Diese wurde in erster Instanz im Jahr 2006 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster abgewiesen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 58, 18.11.2010
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Presse@NABU-nrw.de
Internet: www.nabu-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2010