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VERKEHR/835: Birkhuhn im deutsch-belgischen Grenzgebiet betroffen - Einspruch gegen Radweg (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 18. Mai 2011 - Naturschutz/Tourismus

Vorrang für den Naturschutz

NABU legt Einspruch gegen Teilabschnitt des geplanten Radweges auf der ehemaligen Vennbahntrasse ein


Düsseldorf/Aachen - Der Naturschutzbund NABU NRW hat jetzt Einspruch gegen die Erteilung der Städtebaugenehmigung für den Ausbau der so genannten RAVeLstrecke auf der ehemaligen Vennbahntrasse im deutsch-belgischen Grenzgebiet eingelegt. Das Projekt verstößt nach Ansicht des NABU massiv gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht. "Gutachten belegen eindeutig, dass der Ausbau der Radroute und der damit zunehmende Radtourismus erhebliche Auswirkungen auf die benachbarten Schutzgebiete und das im Einzugsbereich der Vennbahntrasse lebende Birkhuhn haben wird", erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Damit dürfe die Trasse so wie bisher geplant nicht gebaut werden.

Grundsätzlich befürworte der NABU zwar den Bau der Radroute, da sie sicherlich für den Tourismus in der Region förderlich sei, aber auch bei diesem Projekt müsse das geltende Naturschutzrecht befolgt werden. Der NABU fordere daher von den zuständigen belgischen und deutschen Behörden, die bereits mehrfach vorgeschlagene alternative Trassenführung zwischen Lammersdorf und Konzen umzusetzen. Die von Gutachtern der StädteRegion Aachen vorgeschlagene Alternativroute würde zudem wesentlich preiswerter. Und auch Belgien sei nach EU-Naturschutzrecht verpflichtet, für einen guten Erhaltungszustand der Birkhuhnpopulation zu sorgen. Diese Verpflichtung gelte auch außerhalb von Schutzgebieten. "Es reicht nicht, Birkhühner im Hohen Venn mit viel Aufwand zu schützen, wenn die außerhalb lebenden Tiere dann ohne Rücksicht auf Verluste vertrieben werden. Dies ist ein Beispiel von vielen, wie geltendes europäisches Natur- und Artenschutzrecht immer wieder mit Füßen getreten wird", so der NABU-Landesvorsitzende.

Mit dem Birkhuhn sei zudem eine Art der höchsten Gefährdungskategorie betroffen: In der aktuellen Roten Liste von Nordrhein-Westfalen gilt das Birkhuhn als Brutvogel als 'ausgestorben oder verschollen'. "Daher muss alles getan werden, um die wenigen vorhandenen Exemplare zu schützen und die Situation der Art wieder zu verbessern", sagt Tumbrinck. Seit 2005 gebe es erfreulicherweise mehrere Hinweise auf Birkhuhn-Vorkommen im Bereich des Natura 2000-Gebietes "Kalltal und Nebentäler", an dem die geplante RAVeL-Route vorbeiführen soll. Die StädteRegion Aachen ließ daher im Jahr 2010 zwei Gutachten zur natur- und artenschutzrechtlichen Bewertung der geplanten Baumaßnahme anfertigen, die diese Angaben bestätigten. Auch die Biologische Station der StädteRegion Aachen bestätigte sowohl das Vorkommen des Birkhuhns als auch die Aussagen des Gutachtens zur Gefährdung dieses Vorkommens durch den geplanten Bau des Radweges.

Weder die StädteRegion Aachen noch die belgischen Genehmigungsbehörden hätten bisher jedoch signalisiert, diese Ergebnisse bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Deshalb habe der NABU jetzt Einspruch gegen das Vorhaben eingereicht. Darin fordert der NABU, die Städtebaugenehmigung vom 15. April 2011 zurückzunehmen und die alternative Trassenführung zu realisieren. Sollte diesem Einspruch nicht entsprochen werden, behält sich der NABU eine förmliche Beschwerde bei den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission vor , da das Projekt mit Interreg-Mitteln gefördert werden soll. "Nach geltendem Recht ist es ausgeschlossen, dass ein Projekt, das so massiv gegen europäisches Naturschutzrecht verstößt, auf der anderen Seite mit Geldern der europäischen Steuerzahler subventioniert wird", so Tumbrinck.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 25, 18.05.2011
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2011