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VERKEHR/848: Weniger Schwefel im Schiffstreibstoffen - Richtlinienvorschlag (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Montag, 18. Juli 2011 / Emissionen

Weniger Schwefel im Schiffstreibstoffen - Richtlinienvorschlag


Die EU-Kommission will den Schwefelgehalt in Schiffstreibstoffen schrittweise senken. So soll eine Reduktion der Schwefeldioxidemissionen um 90 Prozent und der Feinstaubemissionen um 80 Prozent erreicht werden. Mit der Gesetzesvorlage sollen internationale Normen umgesetzt werden.

Die in der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO vereinbarten Standards (MARPOL-Übereinkommen, Anlage VI) über den Schwefelgehalt in bestimmten Brennstoffen sollen damit ins EU-Recht aufgenommen und in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wird die neue Richtlinie so wie vorgeschlagen umgesetzt, dürfte der maximal zulässige Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen in empfindlichen Gebieten wie der Ostsee, der Nordsee und dem Ärmelkanal ab dem 1. Januar 2015 nur noch 0,1 Prozent betragen. In allen anderen Gebieten würde ab 1. Januar 2020 ein Limit von 0,5 Prozent gelten. Zurzeit liegt der zulässige Wert in empfindlichen Gebieten noch bei 1,5 und in allen anderen bei 4,5 Prozent.

Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel: "Gleichwertige Technologien wie Abgasreinigungsanlagen" dürfen alternativ zu Kraftstoffen mit niedrigem Schwefelgehalt eingesetzt werden. Die Kosten für die Verschärfung der Regeln schätzt die EU auf zwischen 2,6 und 11 Milliarden Euro. Da Schwefeldioxid aber äußerst gesundheits- und umweltschädlich ist und die durch Krankheiten und frühzeitige Todesfälle verursachten Kosten bei geschätzten 15 bis 34 Milliarden Euro liegen, überwiege der Nutzen. Die Verschärfung der Grenzwerte sei eine Sofortmaßnahme für die Luftqualität, bevor die EU 2013 ihre Luftreinhaltepolitik einer umfassenden Revision unterziehen will.

Das Europäische Umweltbüro (EEB), die verkehrskritische Organisation Transport & Environment (T&E) und das schwedische Air Pollution and Climate Secretariat Airclim forderten die EU-Institutionen auf, die strengeren Normen von 0,1 Prozent Schwefelgehalt auf alle europäischen Meeresgebiete auszuweiten. So seien zwar Nord- und Ostsee als empfindliche Gebiete eingestuft, auf dem Mittelmeer dürften die Werte aber bei 0,5 Prozent liegen. Die strengeren Werte sollten zudem auch für Kreuzfahrt und Passagierschiffe gelten. Darüber hinaus müsse dringed etwas gegen Stickoxidemissionen von bereits im Verkehr befindlichen und neuen Schiffen getan werden. Dennoch sei die Übernahme der IMO-Regeln "ein erster wichtiger Schritt".

Umweltverbände haben sich seit Jahren für strengere Vorschriften eingesetzt, um die durch den Schiffsverkehr verursachte Luftverschmutzung zu bekämpfen. Saurer Regen und gefährliche Atemwegs- und Kreislauferkrankungen sind nur einige der Folgen, die Schwefeldioxidemissionen verursachen. Das zum Betreiben von Schiffen genutzte Schweröl würde an Land als Sondermüll gelten. Der Schwefelgehalt von Landfahrzeugen darf aus gutem Grund nicht über 0,001 Prozent liegen. [jg]


Pressemitteilung der EU-Kommission: IP/11/888
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/888&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de

Richtlinienvorschlag der EU-Kommission: KOM (2011) 439
http://ec.europa.eu/environment/air/transport/pdf/ships/com_2011_190_de.pdf

Reaktion EEB, T&E, Airclim
http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/ngos-welcome-commissions-proposal-to-clean-up-shipping-as-important-first-step/


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Quelle:
EU-News, 18.07.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2011