Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 15. Oktober 2019
Mittwoch (16.10.19) beginnt der Erörterungstermin zur zweiten Abbaugenehmigung (2. AG) für das Atomkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP1)
(Bonn, Stuttgart, 15.10.2019) Im Genehmigungsverfahren zur 2. Abbaugenehmigung (AG) für den älteren AKW-Block 1 in Philippsburg, der 2011 - nach der Atomkatastrophe in Fukushima - endgültig abgeschaltet wurde, hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) im April 2019 beim Umweltministerium in Stuttgart fristgerecht Einwendungen gemäß § 7 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) eingereicht.
Der BBU weist darauf hin, dass der Erörterungstermin zu den im Verfahren erhobenen Einwendungen am Mittwoch, 16. Oktober 2019, um 10.00 Uhr im Rathaus (Ratssaal) der Stadt Philippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10 in 76661 Philippsburg beginnt. Einlass ist ab 9.00 Uhr. Falls erforderlich, soll die Erörterung am 17. Oktober fortgesetzt werden.
In seinen schriftlich eingereichten Einwendungen führt der BBU u. a. folgende Kritikpunkte an: Unzureichende Behandlung von Störfallen, Freigabe von großen Mengen radioaktiv belasteten Materials ohne Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung, fortgesetzte Abgabe von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser, nicht ausreichende Konkretisierung der vorgesehenen Maßnahmen, bisher nicht vorgelegte radiologische Charakterisierung und Unklarheit über die weiterhin geltenden Genehmigungen für das AKW.
Der jetzt für Mittwoch (16.10.2019) angekündigte Erörterungstermin könnte der letzte sein, der zum Abbau eines Atomkraftwerks in Baden-Württemberg stattfindet. Zu den abgeschalteten Blöcken in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg sind bereits Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen erteilt, zu den noch in Betrieb befindlichen Blöcken in Neckarwestheim und Philippsburg hat eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für Stilllegung und Abbau stattgefunden, aus Sicht des BBU zu früh. Daher fordert der BBU für diese Großprojekte mindestens eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Abschaltung der beiden AKW-Blöcke. Für Block 2 in Philippsburg steht die Abschaltung zum Ende dieses Jahres an, für Block 2 in Neckarwestheim spätestens zum 31.12.2022. Aus Sicherheitsgründen fordert der BBU für beide Blöcke die sofortige Stilllegung. Dabei verweist der Verband besonders auf die aktuellen Sicherheitsprobleme im Innersten des Reaktors Neckarwestheim 2 (Risse in Heizrohren der Dampferzeuger).
Der BBU wendet sich ausdrücklich auch gegen die Freigabe und Herausgabe der beim Abbau des AKW Philippsburg anfallenden Massen, die durch ihre radioaktive Belastung eine Gefährdung von Menschen und Umwelt darstellen würden. Der BBU fordert, diese Materialien am AKW-Standort aufzubewahren, bis ein Konzept erarbeitet worden ist, das eine Verteilung in die Umwelt verhindert. Diese Forderung des BBU gilt für die insgesamt in Deutschland anfallenden Massen aus dem Abbau von Atomanlagen. Gertrud Patan, baden-württembergisches Mitglied im BBU-Vorstand betont: "Radioaktive Stoffe gehören zu den Faktoren, die gesundheitliche und genetische Schäden verursachen können. Jeder derartige Faktor muss so weit wie möglich reduziert werden."
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. begrüßt die aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung zur zweiten Abbaugenehmigung des Atomkraftwerks Philippsburg 1. Das Einbeziehen der Bevölkerung und damit auch von Umweltorganisationen hält der BBU generell bei umweltrelevanten Vorhaben für notwendig und sinnvoll, vor allem aber wenn sie einen großen inhaltlichen und zeitlichen Umfang haben und gesundheitsgefährdend wirken können.
Kritik übt der BBU an den bereits erteilten Genehmigungen für die Reststoffbehandlungszentren (RBZ) und der Standort-Abfalllager (SAL) bei den Atomkraftwerken in Philippsburg und Neckarwestheim. Diese wurden vom baden-württembergischen Umweltministerium ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, und somit nach Auffassung des BBU mangelhaft, erteilt.
Grundlegend fordert der Verband, in dem auch baden-württembergische Bürgerinitiativen organisiert sind, die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke und sonstiger Atomanlagen.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg,
gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Weitere Informationen zum AKW Philippsburg sowie zum Verfahren:
https://bbu-online.de/Einwendungen/BBU%20Einwendungen%20zu%20Philippsburg%20April%202019.pdf
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/eroerterungstermin-zum-rueckbau-des-kernkraftwerks-philippsburg-block-1-am-16-oktober-2019/
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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 15.10.2019
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72
veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2019
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