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EUROPA/422: Einigung auf Änderungen der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 08. Januar 2014 / Politik & Recht

Einigung auf Änderungen der UVP-Richtlinie



Die Verhandlungsführer von Rat und EU-Parlament haben noch vor Weihnachten eine Einigung zur die Revision der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erzielt. Fracking wird allerdings nicht per se der UVP-Pflicht unterliegen.

Die Europaabgeordneten hatten sich im Oktober[1] für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der unkonventionellen Förderung fossiler Brennstoffe wie Fracking ausgesprochen. In diesem Punkt konnte sich der Rat bei den Trilogverhandlungen am 18. Dezember durchsetzen. Bei der unkonventionellen Förderung fossiler Brennstoffe wie die umstrittenen Bohrungen zur Gewinnung von Schiefergas, dem sogenannten Fracking, wird es somit keine grundsätzliche UVP-Pflicht geben. Die UVP-Pflicht wird sich, wie bislang, an den Gasfördermengen orientieren.

Dafür konnten die EuropaparlamentarierInnen Punkte zur Transparenz, der Öffentlichkeitsbeteiligung und neue Umweltfaktoren bei den Verhandlungen durchsetzen. Die Experten, die mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsstudie beauftragt werden, müssen künftig "fachlich geeignet, objektiv und unabhängig" sein. Im Gegensatz dazu hatte die Kommission eine Zulassung von UVP-Experten vorgeschlagen. Zudem muss die betroffene Öffentlichkeit besser informiert werden und weitere Projekte unterliegen der UVP-Pflicht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch ein zentrales Portal erleichtert werden. Zukünftig werden auch Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge bei der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt. Auch sollen nunmehr die kulmulativen Auswirkungen von Projekten berücksichtigt werden. Dadurch können große Projekte nicht mehr durch Salamitaktik in kleine Projekte, die nicht der UVP-Pflicht unterliegen, aufgeteilt werden.

Durch die UVP-Richtlinie werden seit 28 Jahren in Kraft Umweltaspekte in die Planung von Projekten berücksichtigt und betroffene Bürger beteiligt. 2012 hat die EU-Kommission Änderungsvorschläge zur Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgelegt, um den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte zu erleichtern und Umweltschutz- und Klimaaspekte stärker zu berücksichtigen.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) lobte die konstruktive Arbeit der litauischen Ratspräsidentschaft in der Kompromissfindung der Revision der UVP-Richtlinie. Verglichen mit der derzeitigen UVP-Richtlinie würde es insbesondere in der Öffentlichkeitsbeteiligung und - inforamtion einige Verbesserungen geben. Allerding würden diese die Aarhuskonvention nicht vollständig umsetzen. Das EEB begrüßte auch die Ausweitung der Richtlinie auf Nachhaltigkeit, Klima, Boden, Habitate, Land und Biodiversität und neue Bestimmungen zu Monitoring und Strafen und die erforderliche Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten. Das EEB lobte auch die neuen Qualitätsstandards und die erforderliche Qualifizierung der Experten sowie die Bestimmungen zur Ermittlung von Alternativen und zur Abschätzung der Entwicklung der Umwelt ohne Auswirkungen des Projektes (Baseline Scenario). Allerdings sei der Kompromissvorschlag schlechter als der Vorschlag der EU-Kommission und die Verbesserungsvorschläge des Europäischen Parlaments. Das EEB bedauerte insbesondere, dass Fracking und der Goldabbau mithilfe von Zyanidteichen nicht in den Anhang I der Richtlinie aufgenommen worden seien.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat bereits am 20. November dem im Trilog erzielen Kompromissvorschlag zugestimmt. Die formelle Zustimmung im Ministerrat und im Europäischen Parlament soll im ersten Quartal 2014 erfolgen. [bv]


Pressemitteilung EP
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-room/content/20131220IPR31634/html/Environmental-impact-assessment-directive-agreement-reached-with-EU-ministers

Litauische Ratspräsidentschaft
http://www.eu2013.lt/de/news/pressemitteilungen/anderungen-der-richtlinie-uber-die-umweltvertraglichkeitsprufung-bringen-erhohte-qualitat-der-prufung-modernisierung-des-verfahrens-und-beeinflussung-der-entscheidungsprozesse-mit-sich

Pressemitteilung Rat
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/envir/140240.pdf

EEB-Bewertung der Litauischen Ratspräsidentschaft
http://www.eeb.org/EEB/?LinkServID=A45EBB94-5056-B741-DBB8EABF617AE0D8

[1] http://eu-koordination.de/umweltnews/news/klima-energie/2311-parlament-fordert-umweltvertraeglichkeitspruefung-fuer-fracking

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Quelle:
EU-News, 08.01.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2014