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EUROPA/581: Rechtliche Schritte im Abgasskandal (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 08. Dezember 2016 / Verkehr

Rechtliche Schritte im Abgasskandal


Die EU-Kommission hat am 7. Dezember Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eingeleitet. Der Vorwurf lautet, dass diese Staaten keine Strafen für Automobilhersteller eingeführt haben, die verbotene Software in ihre Fahrzeuge eingebaut haben, um bei Abgastests besser abzuschneiden.

Die EU-Gesetzgebung schreibt einen solchen Sanktionsmechanismus vor. Außerdem haben einige Staaten keine Strafen verhängt, obwohl Gesetzesverstöße festgestellt worden waren, so auch in Deutschland. Dazu sagte Rebecca Harms, Mitglied im Untersuchungsausschuss des EU-Parlamentes EMIS: "Es war höchste Zeit, dass die EU-Kommission sich traut, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - auch gegen die Autonation Deutschland. Die Entscheidung war Jahre überfällig. Die EU-Kommission hat immer wieder behauptet, sie hätte gegen die EU-Mitgliedstaaten keine Handhabe. Die Eröffnung des Verfahrens heute zeigt, dass diese Behauptungen Unsinn waren."

Die Mitglieder des EMIS forderten bereits Mitte November in einem Brief die EU-Kommissarin für Industrie und Unternehmertum Elzbieta Bie´nkowska dazu auf, in der Abgasaffäre Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten. Eigentlich hatte sie erklärt, spätestens im Oktober 2016 solche Verfahren anzustrengen. Die zeitlichen Verzögerungen begründete sie mit Schwierigkeiten bei der Beweisaufnahme gegen die Mitgliedstaaten.

Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im EU-Parlament, reagierte auf die eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren positiv. Mit Blick auf Deutschland sagte er: "Damit bekommt Bundesverkehrsminister Dobrindt zurecht den nächsten blauen Brief. Seine Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss, dass es keiner Strafzahlungen in Deutschland bedürfe, weil ja Rückrufe und Nachbesserungen für die Hersteller Strafe genug seien, sind inakzeptabel. Wer bewusst täuscht und Regeln bricht, muss bestraft werden - und natürlich den angerichteten Schaden zusätzlich begleichen." [aw]


Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&r_dossier=&noncom=0&decision_date_from=&decision_date_to=&active_only=0&title=&submit=Search

Rebecca Harms
http://rebecca-harms.de/

Ismail Ertug
http://newsletter.medienreaktor.de/t/ViewEmail/r/1FC62B4A4FFFE5082540EF23F30FEDED/7617352343FEEB2D9780B6D0B3F3FC10

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Quelle:
EU-News, 08.12.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2016

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