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MELDUNG/399: Hamburger Wirtschaftsbehörde lehnt Schutzauflagen für Elbfische ab - Widerspruch eingelegt (WWF)


WWF Pressemitteilung - 24. Juli 2019

Elbvertiefung: Wirtschaftsbehörde lehnt Schutzauflagen für Elbfische ab


Stellvertretend für das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe wird der BUND heute Widerspruch gegen die Entscheidung der Hamburger Wirtschaftsbehörde einlegen, im Rahmen der Elbvertiefung keine temporären Schutzauflagen für die Elbfische zu erlassen.

Nach dem Startschuss zur Elbvertiefung Anfang dieser Woche legte die Wirtschaftsbehörde nach und verweigerte sogar akute Schutzmaßnahmen für die Elbfische. Das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF hatte das Aussetzen der Baggerarbeiten gefordert, wenn die Sauerstoffwerte unter 4 mg pro Liter Elbwasser fallen. Erst im Juni hatte sich über mehr als 14 Tage eine extreme Sauerstoffmangelsituation, ein sogenanntes Sauerstoffloch eingestellt. Die Werte lagen teilweise unter 2 mg O2/l und Zigtausende Fische verendeten.

"Die aktuelle Ablehnung der Wirtschaftsbehörde zeigt einmal mehr, dass den Verantwortlichen das Ökosystem Tideelbe völlig egal ist. Sie akzeptiert nicht einmal eine zeitlich beschränkte und vorsorgliche Auflage zum Schutz der Elbfische", so die Umweltverbände.

Die Umweltverbände sehen in den umfangreichen Baggerarbeiten, die nun auf der Höhe Wedel begonnen haben, eine zusätzliche Belastung. So wird sich eine verstärkte Trübung des Elbwassers einstellen, die wiederum die Sauerstoffzehrung im Fluss begünstigt. Dies ist gerade in diesem Flussabschnitt, in dem sich das Laichgebiet der Finte befindet und derzeit auch die Jungstadien des Stintes anzutreffen sind, äußerst problematisch. Wenn die Sauerstoffwerte in den nächsten Tagen aufgrund der Wetterlage wieder in den fischkritischen Bereich rutschen sollten, müssten die Baggerarbeiten aus Sicht der Umweltverbände sofort und bis zur Erholung der Werte eingestellt werden.

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Quelle:
WWF Pressemitteilung, 24.07.2019
Herausgeber: WWF Deutschland
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2019

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