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POLITIK/424: Artenschutz im Abseits - Kniefall der Politik vor Windkraftlobby (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 9. November 2009

NABU: Kniefall der Politik vor Windkraftlobby

Heftige Kritik an Beschluss des Ostholsteiner Kreistages


Neumünster, 9. November 2009: Die jüngste Entscheidung der ostholsteinischen Selbstverwaltung, im großen Stil weitere Eignungsflächen für die Windenergienutzung v.a. auf Fehmarn auszuweisen, stößt beim NABU Schleswig-Holstein auf heftige Kritik. Mit diesem Beschluss gerät der Artenschutz in einer Region, die für viele bedrohte Großvögel, aber auch für den internationalen Vogelzug herausragende Bedeutung hat, endgültig ins Abseits. Der NABU fordert die Landesplanung dringend auf, sich der Entscheidung des Kreistages zu widersetzen.

Besonders in der Kritik des NABU: die Abgeordneten nahmen in ihrer Sitzung am 4. November 2009 die Weichenstellungen für einen großflächigen Ausbau der Windenergie vor, ohne selbst die Ergebnisse des Vogelzuggutachtens für die besonders betroffene Insel Fehmarn abzuwarten. NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz: "Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn der Kreistag selbstherrlich den von der Windkraftlobby gewünschten Anlagenstandorten kurzerhand die ökologische Unbedenklichkeit bescheinigt, obwohl die Ergebnisse der Untersuchungen zum Konfliktpotenzial im Vogelschutz noch gar nicht vorliegen." Dies ist um so unverantwortlicher, da auf Fehmarn jüngst unter Windkraftanlagen erneut tote Mäusebussarde und ein Fischadler gefunden wurden. Diese Fälle von Vogelschlag verlangen nach einer generellen kritischen Bewertung der Insel als Windkraftstandort. Fehmarn hat für das Zuggeschehen nicht nur von Greifvögeln in Mitteleuropa eine zentrale Bedeutung.

Die Tatsache, dass diese Unglücksfälle vom beauftragten Büro im Zwischenbericht wenig aussagekräftig als "Zufallsfunde" eingeordnet wurden, lässt zudem nicht erwarten, dass eine ergebnisoffene Untersuchung erwünscht ist. Schultz: "Wenn ein Gutachter, der das konkrete Konfliktpotenzial untersuchen soll, Tötungen streng geschützter Arten im Sinne der Auftraggeber offensichtlich herunterzuspielen trachtet, lässt das größte Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufkommen.

Unverständnis äußert der NABU auch darüber, dass die vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben Abstandsflächen zu Großvogelbrutplätzen völlig ausgeblendet würden. Betroffen ist davon aktuell das einzige auf der Insel brütende Seeadlerpaar. "Niemand kann sich über Jagd und Abschuss von gefährdeten mitteleuropäischen Vogelarten in südeuropäischen Ländern echauffieren, wenn wir skandinavischen Zugvögeln, die unser Land durchqueren, und bedrohten eigenen Großvögeln diese Gefahren zumuten." Jede bewusst in Kauf genommene Erhöhung des Tötungsrisikos streng geschützer Vogelarten ist ein erheblicher Verstoß gegen geltendes Artenschutzrecht.

"Deutlicher als nun in Ostholstein geschehen kann man seiner Ablehung und Ignoranz gegenüber dem Artenschutz wohl nicht Ausdruck verleihen. Der NABU fordert die Landesplanung auf, deutlich auf die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Kriterien im Umgang mit tierökologischen Belangen zu achten", so Schultz abschließend.

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Quelle:
Presseinformation, 9. November 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2009