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POLITIK/484: Die vom Bundestag beschlossenen Photovoltaik-Vergütungskürzungen (Solarbrief)


Solarbrief 1/2011
Zeitschrift des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.

Photovoltaik-Vergütungskürzungen

Von Susanne Jung


Was beschlossen wurde

Am 24. Februar 2011 beschloss der Bundestag weitere Änderungen des EEG (siehe http://www.clearingstelle-eeg. de/files/BR-Drs_105-11_Gesetzesbeschluss_Bundestag_0. pdf). Diese seien - so die Regierungsparteien - in Zusammenhang mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) notwendig. Hierzu zählte auch die weitere Reduzierung der Solarstrom-Einspeisevergütung (siehe untenstehende Tabelle). Europarechtliche Notwendigkeiten für diese neuerlichen massiven Kürzungen sind nicht zu erkennen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des EEG wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP angenommen. Dagegen stimmten SPD und DIE LINKE.

DIE GRÜNEN enthielten sich.


Auch Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat beschloss am 18. März, zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Somit werden die Änderungen des EEG am 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Allerdings empfahl der Bundesrat noch folgendes: In der in Kürze anstehende EEG-Novelle 2012 muss dringend dafür Sorge getragen werden, die Investitionensicherheit der Anlagenbetreiber durch stabile Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Hierzu gehören planbare Einspeisevergütungen sowie ein unangetaster Einspeisevorrang für Erneuerbare (BR-Drucksache 105/11). Deshalb sollen die folgenden Ziele und Eckpunkte maßgeblich zu berücksichtigen:

a) Regelbarkeit der Einspeisung: Regelbare Ortsnetztransformatoren sollten vorgeschrieben werden; Photovoltaik soll Netz-Systemdienstleistungen erbringen (z.B. Blindleistung).

b) Maximierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom im Gebäude

c) Außerplanmäßige Zusatzdegressionen vermeiden.

d) Förderung der Gebäudeintegration bei Photovoltaik (PV) und Hybridkollektoren (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme) einführen. (SJ)


*


Degression der Vergütung ab 1.7.2011
in Abhängigkeit vom Zubau im Betrachtungszeitraum
1.3.- 31.05.11, multipliziert mit 4

Zubau




Vergütung an und auf Gebäuden in Ct/kWh


bis 30 kW ab 30 kW ab 100 kW ab 1000 kW
 bis 3.500 MW
0 %
  28,74     27,33    25,86     21,56   
 bis 4.500 MW
3 %
  27,88     26,51    25,08     20,91   
 bis 5.500 MW
6 %
  27,02     25,69    24,31     20,27   
 bis 6.500 MW
9 %
  26,15     24,87    23,53     19,62   
 bis 7.500 MW
12 %
  25,29     24,05    22,76     18,97   
über 7.500 MW
15 %
  24,43     23,23    21,98     18,33   

Vergütungsdegression 2012
in Abhängigkeit vom Zubau im
Betrachtungszeitraum 1.10.10 - 30.09.11

 bis 1.500 MW
1,5 %
 bis 2.000 MW
4 %
 bis 2.500 MW
6,5 %
 bis 3.500 MW
9 %
 bis 4.500 MW
12 %
 bis 5.500 MW
15 %
 bis 6.500 MW
18 %
 bis 7.500 MW
21 %
über 7.500 MW
24 %

Viele Artikel aus dem Solarbrief befinden sich, neben der Möglichkeit, die Zeitschrift im PDF-Format vollständig herunterzuladen, auch als eigener Beitrag auf www.sfv.de. Da diese zum Teil ständig aktualisiert werden, empfiehlt sich bei Interesse ein zusätzlicher Blick auf die SFV-Website.


*


Quelle:
Solarbrief 1/2011, April 2011
Herausgeber:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Bundesgeschäftsstelle
Frére-Roger-Straße 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241/51 16 16, Fax: 0241/53 57 86
E-Mail: zentrale@sfv.de
Internet: www.sfv.de

Einzelpreis: 6 Euro
Erscheinungsweise: vierteljährlich


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2011