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RECHT/089: Kraftwerk Datteln - BUND und Privatkläger erweitern Kraftwerksklagen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 14. September 2009

"Teilgenehmigungen fehlt Rechtsgrundlage"

BUND und Privatkläger erweitern Kraftwerksklagen


Düsseldorf, 14.09.2009 - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute seine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des E.On-Steinkohlekraftwerks in Datteln auf weitere seitens der Bezirksregierung Münster erlassene Teilgenehmigungen erweitert. Diese beziehen sich u.a. auf die Errichtung des Ammoniak- und des Kohlelagers sowie weitere unter den Aspekten der Sicherheitsrisiken und der Staubbelastung der Nachbarschaft relevante Anlagenteile. Mit der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes sind nach Ansicht des BUND auch die immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigungen unwirksam. Die Klageerweiterung hat in Bezug auf diese Teilgenehmigungen unmittelbar aufschiebende Wirkung, so dass deren Vollzug nach Ansicht des BUND außer Kraft gesetzt werden muss. Bereits am vergangenen Freitag hatte auch ein Privatkläger seine Klage entsprechend erweitert.

Im Hinblick auf die landesweite Diskussion um das Dattelner Kohlekraftwerk stellte der BUND noch einmal klar, dass der geplante Neubau des 1.050-Megawatt Steinkohlekraftwerks "anders als vorsätzlich fälschlich von der Landesregierung und E.On behauptet, keinen klimaschutzpolitischen Vorteil bringt." Den zu erwartenden jährlichen CO2-Emissionen des Kraftwerks von 6,5 Millionen Tonnen stünden lediglich Einsparungen durch die angekündigte Stilllegung von Altanlagen in Höhe von 4,2 Mio. t CO2/a gegenüber.

BUND und Privatkläger hatten im Nachgang des Urteils vom 03.09.2009, mit dem der Bebauungsplan aufgehoben wurde, die Bezirksregierung Münster aufgefordert, die Vollziehbarkeit des Vorbescheides auszusetzen. Hierauf hat die Bezirksregierung mit Zwischennachricht vom 10.09.2009 bestätigt, dass sie die Tragweite der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes erkenne. Sowohl der Vorbescheid der Bezirksregierung als auch sämtliche Teilgenehmigungen beruhen danach auf der Wirksamkeit des Bebauungsplanes. Die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes schlägt so auf die Genehmigungsvoraussetzungen des Kraftwerksbaus durch. Angesichts des Umstandes, dass die E.On Kraftwerke GmbH unter Ausnutzung der ihr erteilten Teilgenehmigungen sowie der noch nicht aufgehobenenVollziehbarkeit des Vorbescheides die Errichtung des Kraftwerks weiter betreibt, sehen BUND und Privatkläger die Erweiterung der Klage auf die Teilgenehmigungen für dringend geboten, um weiteren Schaden abzuwenden.

Die Bezirksregierung Münster hatte zwar angekündigt, keine weiteren Teilgenehmigungen zu erteilen. Nach Ansicht des BUND ist allerdings auch vor Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung aufgrund des Urteilstenors und der im Nachgang der Urteilsverkündung vom Vorsitzenden des 10. Senats gegebenen mündlichen Begründung klar, dass den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheiden in bauplanungsrechtlicher Hinsicht entscheidungserhebliche Grundlagen fehlen und die festgestellten Planungsmängel nicht ohne weiteres - insbesondere nicht kurzfristig -geheilt werden können.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 63, 14. September 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2009