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RECHT/107: Kraftwerk Datteln - Bezirksregierung entscheidet über Teilgenehmigungen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 1. Dezember 2009

Kraftwerk Datteln / Bezirksregierung entscheidet über 4. und 5. Teilgenehmigung

BUND: Hängepartie um Kraftwerks-Schwarzbau endlich beenden!


Düsseldorf, 01.12.2009 - Im Rechtsstreit um das geplante Kohlekraftwerk in Datteln hat die Bezirksregierung Münster jetzt eine weitere Entscheidung gefällt. Mit einem Bescheid vom 30.11.2009 gab die Behörde dem E.ON-Antrag auf sofortige Vollziehung der 4. und 5. Teilgenehmigung nur teilweise statt. Alle Arbeiten am Gleisanschluss, dem Kohlebunker sowie -lager, dem Ammoniaklager und weiteren wichtigen Einrichtungen bleiben nach der entsprechenden Klage des BUND weiter untersagt. Fortführen darf E.ON somit lediglich die Bauarbeiten u.a. am Hilfsdampferzeuger, dem Heizöltank und dem Denox-Katalysator. Die Bezirksregierung wies in ihrem Bescheid allerdings explizit darauf hin, dass die sofortige Vollziehung mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03. September 2009 ihre Wirkung verliert.

Trotzdem zeigte sich der BUND über die Entscheidung der Bezirksregierung verwundert. Einerseits weise die Behörde in ihrem Bescheid selbst auf die zahlreichen Planungsfehler hin, die zur Rechtskraft des OVG-Urteils führen könnten, womit dann zwangsläufig alle Bauarbeiten im Rahmen der 4. und 5. Teilgenehmigung gestoppt werden müssen. Andererseits erhalte E.ON aber die Genehmigung, weiter Fakten zu schaffen. Damit würde nicht nur der wirtschaftliche Schaden im Falle des sich abzeichnenden notwendigen Rückbaus vergrößert, auch die Belästigungen der Bürgerinnen und Bürger hielten an.

Immerhin habe die Bezirksregierung Münster in ihrem Bescheid auf die so genannte "Restitutionsverpflichtung" E.ONs hingewiesen. E.ON hatte bereits 2007 im Rahmen eines BUND-Eilverfahrens gegenüber der Behörde eine rechtskräftige Verpflichtungserklärung abgegeben, wonach für den Fall, dass die Realisierung des Kraftwerksvorhabens aus genehmigungsrechtlichen Gründen scheitern sollte, das Baugelände wiederhergestellt und rekultiviert werden muss. Insofern erfolgt jeder weiterer Baufortschritt auf eigenes Risiko von E.ON, bisherige und weitere Baumaßnahmen müssten vollständig zurück abgewickelt werden.

Gegen den Bescheid der Bezirksregierung kann E.ON binnen eines Monats nach Zustellung beim OVG Münster einen Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einreichen. Derzeit prüft auch der BUND, inwieweit weitere juristische Maßnahmen erforderlich sind, um "die Hängepartie um den E.ON-Schwarzbau" endgültig zu beenden.


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Quelle:
Presseinformation, 1. Dezember 2009
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2009