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RECHT/112: Asbest-Prozeß in Italien - Über Umweltrecht und Umweltunrecht (BUND SOR)


BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein
An die Medien, 8. Januar 2010

Hintergrund: Asbest-Prozess in Italien - Über Umweltrecht und Umweltunrecht


In Italien begann vor wenigen Wochen einer der europaweit größten und wichtigsten Umweltprozesse. Zwei Manager des Asbest-Unternehmens Eternit stehen seit Dezember 2009 in Turin vor Gericht. 2056 asbestbedingte Todesfälle und 833 registrierte Krankheitsfälle allein in Italien sind Hintergrund des Verfahrens gegen den Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny und seinen belgischen Kollegen Jean-Louis de Cartier. Die Turiner Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, zwischen 1966 und 1986 Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit dem krebserregenden Stoff Asbest vernachlässigt zu haben. Sie sind mitverantwortlich für Leid, Tod und Krankheit in den italienischen Eternit-Fabriken und in deren Umgebung.

Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig und wünschenswert, aber die europäische Umweltbewegung schaut illusionslos auf dieses wichtige Verfahren.

In der Vergangenheit konnten sich in fast allen großen Umweltprozessen (Bhopal, Seveso, Bayer-Holzschutzgiftprozess, Contergan...) die großen Konzerne und die Verursacher von Leid, Tod und Krankheit mit teuren Anwälten und teilweise lächerlichen Entschädigungszahlungen fast ungestraft aus der Affäre ziehen. Einzelne, gelegentliche Fehlurteile können und müssen in demokratischen Rechtssystemen akzeptiert werden. Doch ein Rückblick auf die wirklich großen Umweltstrafverfahren zeigt eine nicht akzeptable, erschreckende Tendenz zu einseitigen und tendenziösen Urteilen.

BUND-Geschäftsführer Axel Mayer hat einige dieser Urteile zusammengetragen:

• Der Contergan-Skandal (aufgedeckt 1961-1962) war der bisher größte Arzneimittelskandal in Deutschland. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan war es zu Schädigungen von bis zu 10.000 Ungeborenen gekommen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma schon 1961 1600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben.
Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt. Die Eltern der Geschädigten waren durch eine "geschickte" Prozessführung gezwungen, mit der Firma Grünenthal einen Vergleich abzuschließen und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen lächerlichen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark. Quelle: Wikipedia

•Am 10. Juli 1976 gab es in der Nähe des italienischen Ortes Seveso einen schweren Chemieunfall. Die Firma Icmesa war ein Tochterunternehmen von Givaudan, das wiederum eine Tochter des Schweizer Großkonzerns Roche war. Ein bis drei Kilogramm Dioxin gelangten damals in die Umwelt -- ein Gift, das tausendmal giftiger ist als Zyankali. Tausende von Tieren starben sofort. Viele Menschen erkrankten.
Am 24. September 1983 verurteilte ein Gericht in Monza fünf Mitarbeiter in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb bis zu fünf Jahren. Alle Verurteilten gingen in Berufung. Das Gericht entschied statt auf Vorsatz auf Fahrlässigkeit und setzte die Strafen des Produktionsleiters Jörg Sambeth, der damals für seine Firma schwieg, und der Schweizer und italienischen Angeklagten zur Bewährung aus. Laut Sambeth waren Schmiergelder und verdeckte Beziehungen im Spiel.Quelle: Wikipedia

• Über 200.000 Menschen erkrankten an Holzschutzgiften der BAYER-Tochter DESOWAG. Firma und Täter wurden nicht bestraft.
Quelle: http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_1999/SWB01_99/Holzgifte/holzgifte.html
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Im indischen Bhopal wurde der schlimmste Chemieunfall der Geschichte mit tausenden von Toten nicht geahndet. Der verantwortliche Vorstandsvorsitzende von Union Carbide kam gegen eine Kaution von 2.000 Dollar frei und entzog sich einer möglichen Bestrafung durch Flucht in die USA.

• Die massive Verunreinigung des Grundwassers am Oberrhein (Teilweise finden sich über 50 Gramm (!) Salz in einem Liter Grundwasser, denn über eine Million Tonnen Salz sind versickert) wurde trotz Anzeigen durch den BUND nie geahndet. Alle teuren und aufwändigen Grundwasseruntersuchungen die heute noch wegen der Umweltvergehen der "Kali und Salz AG" und der "Mines de Potasse d`Alsace" durchgeführt werden, müssen von den europäischen SteuerzahlerInnen mit INTERREG-Geldern bezahlt werden und nicht etwa von den einflussreichen Verursachern. Quelle:
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/idx-salz.html - BUND

Weitere, insbesondere auch regionale Beispiele finden Sie hier
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/umwelt-recht-urteile-umweltrecht.html


Ob das aktuelle Asbest-Verfahren in Turin ein gerechtes Urteil bringt, werden wir eventuell Ende 2010 erfahren. Ein gerechtes Urteil mit einer abschreckenden Wirkung in diesem Asbest-Prozess wäre wichtig, wünschenswert und sollte endlich auch in Deutschland zu vergleichbaren Verfahren gegen die Asbestindustrie führen, denn auch in Deutschland sterben jährlich noch tausende von Menschen an Asbestose, weil notwendige Asbestverbote lange behindert und verschleppt wurden. Laurent Vogel von der European Trade Union Confederation, dem Verband der Europäischen Gewerkschaften sagte im Deutschlandfunk: "Asbest ist weltweit der wichtigste Killer in der Arbeitswelt. An den Fasern sterben nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation jährlich 100.000 Menschen".

Eine Fortsetzung der bisherigen Serie von Skandalurteilen ist nicht akzeptabel, aber leider zu erwarten. Dies würde den Glauben an gerechte, funktionierende und unabhängige Rechtssysteme in unseren Demokratien nicht unbedingt stärken.

Axel Mayer, BUND-Geschäftsführer

http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/asbest-prozess-umweltrecht.html


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Quelle:
Mitteilung an die Medien vom 08.01.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein
Wilhelmstr. 24a, 79098 Freiburg
Tel.: 0761/30383, Fax: 0761/23582
E-Mail: bund.freiburg@bund.net
Internet: www.bund-freiburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2010