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RECHT/144: EU - Sind Emissionshandelsdaten als Geschäftsgeheimnisse zu schützen? (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - 20. Oktober 2010 / Klima & Energie

Sind Emissionshandelsdaten als Geschäftsgeheimnisse zu schützen?


Nach einem Schlussantrag der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Oktober fallen Daten zum Emissionshandel nicht unter die europäische Richtlinie über den Zugang zu Informationen über die Umwelt. Sie müssten daher erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren durch die nationalen Registerbehörden offen gelegt werden. Der EuGH wird in einem Vorabentscheidungsverfahren über den Fall befinden.

Hintergrund der Empfehlung der Generalanwältin ist eine Klage der Stadt Lyon, welche schon 2006 beim französischen Emissionshandelsregister Caisse des dépôts et consignations (CDC) die Offenlegung der Transaktionsaktivitäten mehrerer Betreiber von Fernwärmeanlagen verlangt hatte. Die CDC hatte die Herausgabe der Informationen unter Hinweis auf die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten abgelehnt. Die Stadt Lyon verwies daraufhin auf die Relevanz der Daten für den Umweltschutz sowie auf die Verpflichtung durch die EU-Richtlinie der Öffentlichkeit den Zugang zu solchen Umweltinformationen zu gewährleisten.

Das Gutachten der EuGH Generalanwältin stellt jedoch kein zwingendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Emissionshandelsdaten fest, das gegenüber dem Schutz der Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen überwiegen würde. In der Begründung heißt es, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dann ende, wenn die entsprechenden die Umwelt schädigenden Emissionen tatsächlich freigesetzt würden. Da jedoch der Handel mit Emissionszertifikaten stattfindet, bevor Emissionen freigesetzt werden, überwiege der Schutz der Betriebsgeheimnisse. Vor Ablauf der Fünfjahresfrist dürften Informationen über den Verkauf von Emissionszertifikaten deshalb nur dann offen gelegt werden, wenn das Unternehmen dem ausdrücklich zustimmt. [em]

Vorabentscheidung des EuGH
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=en&Submit=Submit&docrequire=alldocs&numaff=c-524/09


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Quelle:
EU-News, 20.10.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2010