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RECHT/170: PCB aus Steinkohlebergwerken - BUND erstattet Strafanzeige (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 25. August 2015

PCB aus Steinkohlebergwerken: BUND erstattet Strafanzeige

Umweltverband kritisiert 'besonders schweren Fall einer Umweltstraftat'


Düsseldorf, 25.08.2015 - Wegen der Einleitung hochgiftiger Polychlorierter Biphenyle (PCB) in verschiedene Oberflächengewässer hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafanzeige gegen die RAG Deutsche Steinkohle AG und weitere Verantwortliche erstattet. Der Umweltverband wirft der RAG unbefugte Gewässerverunreinigung, den besonders schweren Fall einer Umweltstraftat sowie weitere Verstöße vor.

Hintergrund der Strafanzeige sei ein aktueller Bericht des Landesumweltamtes zu den PCB-Belastungen des Grubenwassers. Lt. BUND sei ausweislich der neuen Untersuchungen das an den verschiedenen Grubenwassereinleitstellen beprobte Grubenwasser zum Teil hochgradig mit den bergbaubürtigen PCB-Kongeneren PCB-28 und PCB-52 belastet. Die gemessenen Werte würden die die Umweltqualitätsnorm für PCB gemäß Oberflächengewässerverordnung zum Teil um mehr als den Faktor 3 überschreiten. Die höchsten Werte seien bei den Einleitungen der Zechen Zollverein und Prosper Haniel (Emscher), dem Bergwerk Ost/Haus Aden (Lippe) und dem Bergwerk Ibbenbüren (Einzugsgebiet Ems/Ibbenbürener Aa) gemessen worden.

In der BUND-Anzeige heißt es, dass den RAG-Verantwortlichen lange bekannt sei, dass mindestens 10.000 Tonnen PCB-haltige Hydrauliköle in den Bergwerken vorhanden sind. Gleichwohl habe das Unternehmen inzwischen mehrere Bergwerke, die das PCB enthalten, geflutet, damit das PCB mobilisiert und ohne eine wasserrechtliche Genehmigung in erheblichen Mengen in die Oberflächengewässer eingeleitet. Es existierten weder eine Genehmigung über die Quantität der eingeleiteten PCB-Menge, noch eine Begrenzung für die Einleitung der PCB in die Oberflächengewässer oder eine Genehmigung für die Behandlung des PCB enthaltenden Grubenwassers.

Auch sei die Genehmigungsbehörde über diesen Sachverhalt von Anfang an informiert gewesen, habe aber offenbar keinerlei Maßnahmen im Verwaltungsvollzug eingeleitet, eine rechtskonforme Genehmigung auszusprechen. Insofern werde auch die Rolle der Bezirksregierung Arnsberg zu klären sein.

Bei PCB handelt es sich um eine der gefährlichsten Substanzen anthropogenen Ursprungs, die der Biosphäre zugeführt werden können. PCB stellen eine Stoffklasse dar, die zu der Gruppe des 'dreckigen Dutzend' (dirty dozen/Definition US-EPA und WHO) gehören. Seit 1989 ist die Verwendung von PCB selbst in geschlossenen Systemen verboten.

Ferner gehören PCB bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Liste der so genannten 'prioritär gefährlichen Stoffe'. Es handelt sich dabei um Chemikalien, die besonders gefährlich sind, da sie sich im Körper des Menschen und in den Lebewesen im Gewässer anreichern, sehr giftig sind und sich in der Umwelt nur sehr schlecht abbauen. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt deshalb vor, die Verschmutzung durch prioritär gefährliche Stoffe durch die Einstellung von Einleitungen zu beenden. Deshalb, so der BUND, bestehe keinerlei Anlass zur Verharmlosung. Selbst wenn durch die Verdünnung mit unbelastetem Wasser die derzeitigen Umweltqualitätsnormen in den Fließgewässern eingehalten würden, müssten die Behörden handeln. So müssten alle Grubenwassereinleitungen mit einer Reinigungsstufe versehen werden.

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Quelle:
Presseinformation, 25.08.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2015

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