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RECHT/185: LBV-Klage gegen den Windpark Hain Küps abgelehnt (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 29. Juli 2016

LBV-Klage gegen den Windpark Hain/Küps abgelehnt
Naturschützer zeigen sich enttäuscht von Gerichtsurteil - Bedrohte Vogelarten halten sich nicht an Verwaltungsgrenzen


Kronach/Hilpoltstein, 29.07.16 - Mit Enttäuschung reagiert der LBV auf die Ablehnung seiner Klage gegen die Errichtung eines Windparks bei Hain/Küps (Lkr. Kronach) durch das Verwaltungsgericht Bayreuth. "Wir haben deutlich auf die unzureichende Umsetzung der Vorgaben des Windkrafterlasses bei der Erhebung kollisionsgefährdeter Arten wie Schwarzstorch oder Rotmilan hingewiesen", erklärt Cordula Kelle-Dingel, Vorsitzende der LBV Kreisgruppe Kronach. Der LBV hat auch die nicht erfolgte Prüfung von Auswirkungen der benachbarten Windkraftanlage Schimmendorf im Landkreis Kulmbach kritisiert. "Bei zwei Windkraftanlagen die nur rund zwei Kilometer entfernt sind, muss im Genehmigungsverfahren auch die Summationswirkung geprüft werden", fordert Helmut Beran, stellvertretender Geschäftsführer des LBV. "Vögel wie der Schwarzstorch haben einen großen Aktionsradius und halten sich nicht an Verwaltungsgrenzen. Leider konnten wir das Gericht mit unseren Argumenten nicht überzeugen", so Beran weiter. Der LBV wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann mögliche weitere rechtliche Schritte prüfen.

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Quelle:
Presseinformation, 29.07.2016
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2016

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