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KLIMA/352: Staatengemeinschaft einigt sich auf neue Mittel für den Schutz der Ozonschicht (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 22. November 2014

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Staatengemeinschaft einigt sich auf neue Mittel für den Schutz der Ozonschicht



Die internationale Staatengemeinschaft unterstützt die Entwicklungsländer auch weiterhin in ihrem Bestreben zum Schutz der Ozonschicht. Die Teilnehmer einer internationalen Umweltkonferenz beschlossen gestern in Paris, in den nächsten drei Jahren weitere 507,5 Millionen US-Dollar bereitzustellen. Dort fand das gemeinsame Treffen der Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens und des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht statt.

Zentrales Ergebnis der Konferenz sind Beschlüsse zur Wiederauffüllung des Multilateralen Fonds (MLF) des Montrealer Protokolls, aus dem Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zum Ausstieg aus der Produktion und der Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe unterstützt werden. Fortschritte gab es auch in der Frage, wie der Einsatz klimaschädlicher Ersatzstoffe weiter eingeschränkt werden kann.

Seit 1991 haben die Industrieländer bereits mehr als 3 Milliarden US-Dollar in den Fonds eingezahlt. 148 Entwicklungs- und Schwellenländer haben Hilfen aus dem Fonds erhalten. Der deutsche Beitrag in Höhe von knapp 10 Prozent wird aus dem Haushalt des Entwicklungsministeriums (BMZ) bereitgestellt.

Die Minister für Entwicklung und Umwelt, Gerd Müller und Barbara Hendricks, begrüßten die Beschlüsse von Paris. Müller betonte: "Das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht ist eine Erfolgsstory, die zeigt: Klimaschutz funktioniert nur, wenn alle an einem Strang ziehen, denn Klima kennt keine Landesgrenzen. Wir als reiche Industrienationen tragen die Verantwortung, die Schwellen- und Entwicklungsländer hierbei zu unterstützen - indem wir beispielsweise international klimafreundliche Alternativen zu Treibhausgasen fördern."

Bundesumweltministerin Hendricks verwies auf die gemeinsam erzielten Erfolge: "Den Auswirkungen des Montrealer Protokolls ist es zu verdanken, dass voraussichtlich bis Mitte dieses Jahrhunderts die Ozonschicht wieder die Stärke der 1980er Jahre erreicht haben wird. Zugleich hat der Verzicht auf den weiteren Einsatz ozonschichtschädigender Stoffe einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz geleistet. In Deutschland sind diese gänzlich vom Markt verbannt worden. Nun wollen wir andere Staaten unterstützen, diesem Vorbild zu folgen. Deshalb begrüße ich die Beschlüsse von Paris sehr."

Das von allen UN-Mitgliedern gezeichnete Montrealer Protokoll, für das in Deutschland das Bundesumweltministerium zuständig ist, gilt als erfolgreichstes internationales Umweltabkommen. Forschungsergebnisse, die auf der Konferenz vorgestellt wurden, belegen, dass die Bemühungen der Staatengemeinschaft wirken und die Ozonschicht voraussichtlich bis zur Mitte des Jahrhunderts wieder den Stand der 1980er Jahre erreichen wird. Die Zahl der durch das Montrealer Protokoll vermiedenen Hautkrebsfälle wurde mit rund zwei Millionen beziffert. Das Protokoll hat ferner Schäden insbesondere der marinen Umwelt durch UV-Strahlung verhindert. Zugleich hat es einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz geleistet, weil die geregelten ozonschichtschädigenden Stoffe, großenteils gleichzeitig stark wirksame Treibhausgase sind.

Das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, wurde am 16. September 1987 unterzeichnet. Es ist gemeinsam mit dem ihm zugrundeliegenden Wiener Übereinkommen das erste universelle internationale Umweltabkommen. Es wurde seit Inkrafttreten mehrfach verschärft. 20 Prozent der Beiträge an den Multilateralen Fonds dürfen von Geberländern wie Deutschland durch eigene bilaterale Projekte in Entwicklungsländern erbracht werden. Davon macht die Bundesregierung seit 1996 Gebrauch und kann so gezielt bewährte, in Deutschland und Europa entwickelte Technologien fördern, die weder die Ozonschicht noch das Klima schädigen.

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Quelle:
Pressedienst Nr. 235/14, 22.11.2014
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2014