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POLITIK/662: Klimakabinett morgen - Klimaschutzmaßnahmen des Bundesagrarministeriums (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - 19. September 2019

Klimakabinett morgen - Klimaschutzmaßnahmen des Bundesagrarministeriums


Morgen kommt das Klimakabinett zusammen, dem auch unsere Bundesministerin Julia Klöckner angehört. Um den Beitrag der Forst-, Ernährungs- und Landwirtschaft zum Klimaschutz weiter zu verbessern, hat die Ministerin eine klare Agenda mit zehn konkreten Punkten vorgelegt.

Diese Maßnahmen haben im Klimakabinett Zustimmung erfahren.

Die Besonderheit der Land- und Forstwirtschaft ist, dass die Branchen selbst Lösungsbringer beim Klimawandel sind. Denn im Gegensatz zu allen anderen Sektoren können sie CO2 binden - in den Böden den Hölzern der Wälder. Sie sind effektive Treibhausgassenken. Hierzulande führt etwa die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu einer Verringerung der Emission um 14 Prozent. Und auch den Boden als Kohlenstoffspeicher müssen wir schützen und sein Speicherpotential ausbauen. Diese Punkte sind zentrale Bausteine unserer Klimaschutzmaßnahmen.

Der Schwerpunkt der Klimaschutzanstrengungen in der Landwirtschaft bis 2050 liegt auf Maßnahmen zur Minderung von Emissionen und dem effizienteren Einsatz von Ressourcen für eine nachhaltigere Produktion. Erste Vorhaben sind bereits angelaufen.


Unser 10-Punkte-Plan:
Senkung der Stickstoffüberschüsse

Viel erreichen wir bereits durch die erfolgten rechtlichen Änderungen in der Düngegesetzgebung. Dadurch rechnen wir mit einer weiteren Senkung der Stickstoffüberschüsse - einschließlich der Minderung von Ammoniak- und Lachgasemissionen. Das Düngepaket soll zudem mit der Förderung gasdichter emissionsarmer Güllelager und emissionsmindernder Ausbringtechnik unterstützt werden. Hier sind auch die Länder in der Pflicht. Zur gezielten Verminderung von Stickstoffemissionen aus landwirtschaftlichen Böden wollen wir zudem die Forschung intensivieren. Das umfasst etwa Langzeituntersuchungen an verschiedenen Standorten zur Wirksamkeit von Nitrifikationshemmstoffen und zur Verhinderung von Lachgasemissionen, die Weiterentwicklung von Düngungstechnologien und pflanzenbaulichen Maßnahmen im Hinblick auf Messung und Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen und die Förderung der züchterischen Verbesserung von Kulturpflanzen im Hinblick auf die Stickstoffeffizienz.

Minderungspotential: 1,9 bis 7,5 Mio. t CO2-Äquivalente

Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern

Die zweite wichtige Maßnahme betrifft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen. Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten - vor allem zur Minderung von Methanemissionen - sollen mit neuen Instrumenten gefördert werden. Hier ist es besonders wichtig, dass wir sinnvolle Anschlussmöglichkeiten für die Anlagen finden, die derzeit im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) gefördert werden.

Minderungspotenzial: 2 bis 2,4 Mio. t CO2-Äquivalente

Ausbau des Ökolandbaus

Die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen ist auch eine Klimamaßnahme. Dies liegt in erster Linie an der Einsparung von Mineraldüngern, bei deren Herstellung Treibhausgase entstehen. Wir wollen Rechtsvorschriften zugunsten besonders umweltfreundlicher Verfahren wie dem ökologischen Landbau oder anderer besonders nachhaltiger Verfahren der Landbewirtschaftung weiterentwickeln und die rechtliche und finanzielle Förderung weiterentwickeln.

Minderungspotenzial: 0,4 bis 1,2 Mio. t CO2-Äquivalente

Emissionsminderungen in der Tierhaltung

In der Tierhaltung und Tierernährung wollen wir weiteres Einsparpotenzial realisieren. Neben Forschung und Züchtung wird es auf die künftige Entwicklung der Tierbestände ankommen. Fördermaßnahmen sollen mehr im Hinblick auf das Tierwohl ausgerichtet werden, unter Berücksichtigung der Umweltwirkungen und der Einsparungen von Emissionen. Außerdem soll emissionsmindernde Stalltechnik weiterentwickelt werden. Zu erforschen und in die praktische Anwendung (Wissenstransfer) zu bringen sind Verbreitung, Weiterentwicklung und Etablierung der Präzisionsfütterung in der praktischen Nutztierfütterung, der Methoden zur Vermeidung und Minderung von Futterverlusten und der Minderung von Ernteverlusten bei der Futterwerbung.

Minderungspotenzial: 0,3 bis 1 Mio. t CO2-Äquivalente jährlich

Erhöhung der Energieeffizienz

Die in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzte Technik kann hinsichtlich ihres Energiebedarfs weiter verbessert werden. Das Bundesprogramm für Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau wird dafür fortgeführt und weiterentwickelt und der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert.

Minderungspotenzial: 0,9 bis 1,5 Mio. t CO2-Äquivalente jährlich

Humusaufbau im Ackerland

Wir müssen das Kohlenstoffspeicherpotenzial der Böden verstärkt aktivieren. Auf der Grundlage der Bodenzustandserhebung 2018 und einer zweiten Erhebung nach etwa zehn Jahren wird der Kohlenstoffvorrat in landwirtschaftlich genutzten Böden und seine Veränderungen erfasst. Maßnahmen zur Kohlenstoffanreicherung sollen unter anderem in der Ackerbaustrategie berücksichtigt werden, die aktuell erarbeitet wird. Der Ausbau des ökologischen Landbaus trägt ebenfalls zur Kohlenstoffanreicherung bei. Wichtig wird zudem sein, Instrumente in die Gemeinsame Agrarpolitik aufzunehmen, die eine Förderung des Humusaufbaus unterstützen - dafür setzen wir uns ein. Dies sind zum Beispiel: Fruchtfolgen mit Ackerfrüchten, die nicht humuszehrend sind; Zwischenfrüchte und eine nichtwendende Bodenbearbeitung; Grünlanderhalt.

Minderungspotenzial: 1 bis 3 Mio. t CO2-Äquivalente jährlich

Erhalt von Dauergrünland

Auch in Grünland sind hohe Kohlenstoffvorräte gespeichert. Der Erhalt von Dauergrünland ist daher ebenfalls eine wichtige Klimaschutzmaßnahme, die auch schon im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert wird. Wir wollen Regelungen zum Grünlanderhalt fortführen und eine Grünlandstrategie zur Sicherung und Stärkung einer dauerhaften Grünlandnutzung entwickeln.

Schutz von Moorböden/Reduktion von Torfeinsatz in Kultursubstraten

Wichtig ist auch, die Treibhausgasemissionen in den Blick zu nehmen, die aus entwässerten Moorböden resultieren, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und mit den Ländern wird an einer Bund-Länder-Zielvereinbarung gearbeitet. Da mit der Vernässung von Moorböden erhebliche Nutzungseinschränkungen und somit Eingriffe in Eigentumsrechte verbunden sind, geht dies nur auf freiwilliger Basis. Entsprechend sind finanzielle Anreize in erheblichem Umfang vorgesehen. Diese Maßnahme schließt auch die Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten mit ein; auch dazu entwickelt unser Bundesministerium aktuell eine Strategie.

Minderungspotenzial: 3 bis 8,5 Mio. t CO2-Äquivalente jährlich

Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung

Im Erhalt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und der Holzverwendung liegt ein enormes Klimaschutzpotenzial. Dieses unterliegt allerdings periodischen Schwankungen. Enorm wichtig ist, dass wir die Wälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung langfristig erhalten und sichern. Dazu sind geeignete Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel notwendig. Gerade die Extremwetter des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass der Wald Hilfe braucht, um seine Klimaschutzfunktion auch weiter so exzellent erfüllen zu können. Gleichzeitig werden wir die nachhaltige und ressourceneffiziente Holzverwendung fördern. Bei der Realisierung der Nutzungspotenziale von Holz, z.B. im Gebäudebereich, setzt unser Bundesministerium dabei auch auf die Unterstützung aus den anderen Ministerien.

Minderungspotenzial: Laut Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik haben Wald, nachhaltige Forstwirtschaft und die damit verbundene Holznutzung im Jahr 2014 rund 127 Millionen Tonnen Kohlendioxid gebunden bzw. durch Substitutionseffekte reduziert.


Stärkung nachhaltiger Ernährungsweisen
Vermeidung von Lebensmittelabfällen

Wenn wir Lebensmittelabfälle vermeiden, hat dies mittelbar auch Auswirkungen auf die mit der Produktion von Lebensmitteln verbundenen Treibhausgase. Dazu muss die beschlossene Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung konsequent umgesetzt werden. Ein Indikator über die Lebensmittelabfälle und -verluste in Deutschland wird in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Damit werden die Ergebnisse der Anstrengungen transparent und dokumentierbar. Für eine kontinuierliche Berichterstattung werden die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt.

Programm zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung

Stärkung der Nachhaltigkeitskriterien (Mindeststandards) für das Speisenangebot von Kantinen der Bundesverwaltung auf Basis der bereits verpflichtend eingeführten DGE-Qualitätsstandards, sowie Entwicklung eines Förderprogramms zur Stärkung eines klimafreundlichen und gesunden Speisenangebotes in der Gemeinschaftsverpflegung.

Minderungspotenzial: 3 bis 7,9 Mio. t CO2-Aquivalente jährlich

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Quelle:
Pressemitteilung, 19.09.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat MK1, Pressestelle
Hausanschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3170, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2019

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