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EUROPA/210: Pflanzenschutz - Ab 14. Juni 2011 gilt die verschärfte EU-Zulassungsverordnung (IVA)


Industrieverband Agrar e. V., Frankfurt am Main
Pressemitteilung, 9. Juni 2011

Pflanzenschutz: Hürden liegen höher, Harmonisierung lässt auf sich warten

Ab 14. Juni 2011 gilt die verschärfte EU-Zulassungsverordnung / Landwirten in Europa stehen künftig weniger Mittel zur Verfügung


(Frankfurt a. M., 9. Juni 2011) Der Dienstag nach Pfingsten markiert für Landwirte in ganz Europa eine neue Zeitrechnung. Ab dem 14. Juni 2011 gilt die EU-Verordnung 1107/2009, die die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln europaweit neu regelt, unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Das neue Regelwerk legt die Hürden für die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels höher - die beabsichtigte europäische Harmonisierung und eine Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens dagegen stehen noch aus, kritisiert der Industrieverband Agrar e. V. (IVA).

Nach der neuen EU-Verordnung dürfen bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe schon dann nicht mehr zugelassen werden, wenn sie in konzentrierter Form schädliche Eigenschaften aufweisen. Für das Pflanzenschutzrecht bedeutet die Einführung dieser Ausschlusskriterien ("cut offs") eine Abkehr von der bislang praktizierten wissenschaftlichen Risikobewertung, die die landwirtschaftliche Praxis zum Maßstab nahm. Pflanzenschutzmittel unterliegen strenger Regulierung und sind neben Arzneimitteln die am intensivsten überwachten Chemikalien. Ob von den betroffenen Pflanzenschutzmitteln bei korrekter Anwendung durch sachkundige Landwirte überhaupt Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, spielt mit der jüngsten Verschärfung der Regulierung keine Rolle mehr. Die jahrhundertealte Erkenntnis des Paracelsus, dass die Dosis entscheidet, ob ein Stoff ein Gift ist, soll in der Landwirtschaft mit einem Mal keine Bedeutung mehr haben.

Noch ist schwer zu sagen, wie viele Präparate den Landwirten verloren gehen werden. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass immer weniger Lösungen für die Pilzbekämpfung in wichtigen Bereichen wie dem Getreideanbau zur Verfügung stehen. Auch wird es für die Landwirte schwieriger, Resistenzbildungen vorzubeugen, wenn sie aus einer geringeren Bandbreite an Wirkstoffen wählen können. Weiter steht zu befürchten, dass für nur in geringem Umfang angebaute Kulturpflanzen gar keine Mittel mehr zu Verfügung stehen werden, weil die Zulassungskosten solche Produkte unwirtschaftlich machen.

"Der Übergang zum neuen europäischen Pflanzenschutzrecht hätte holpriger kaum sein können. Ein neues deutsches Pflanzenschutzgesetz, das die notwendigen Anpassungen abbildet, lässt weiter auf sich warten; Prüf- und Bewertungsrichtlinien sind international noch nicht aufeinander abgestimmt. Sicher ist allenfalls, dass die Gebühren für die Zulassungsverfahren steigen werden. Das Gesetzespaket, zu dem auch eine umfangreiche europäische Richtlinie gehört, muss jetzt in der Praxis beweisen, ob es sein gesetztes Ziel - ein höheres Schutzniveau für Mensch und Umwelt - wirklich erreichen kann", sagt Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des IVA.

Hoffnungen knüpft der IVA an die erklärten Ziele der EU-Verordnung, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa zu harmonisieren und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern. So begrüßt die Pflanzenschutz-Industrie die Einführung der sogenannten "zonalen Zulassung". In Europa werden drei Zonen gebildet, innerhalb derer die nationalen Behörden arbeitsteilig kooperieren. In der Praxis soll dann ein Mitgliedsstaat federführend entscheiden, ob ein neues Pflanzenschutzmittel zugelassen werden kann. Im Idealfall erkennen die anderen Mitglieder derselben Zone die Zulassung in einem vereinfachten Verfahren an und lassen das Pflanzenschutzmittel in ihrem Land ebenfalls zu.

"Die zonale Zulassung ist ein wichtiger Harmonisierungsschritt. Wir haben jetzt die einmalige Chance, Bürokratie abzubauen und die kostenintensiven Zulassungsverfahren schneller und effizienter zu gestalten. So wäre den Landwirten und in letzter Konsequenz den Verbrauchern in Europa gedient", so Koch-Achelpöhler.


Hintergrund: Ein Jahrhundert Pflanzenschutzrecht in Deutschland und Europa

• Erste gesetzliche Regelungen stellten Schutz der Kulturpflanzen und Sicherung der Ernten in den Vordergrund. "Reblausgesetz" (1904) schrieb die Bekämpfung des Schädlings vor; 1937 umfassendes "Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen".

• Wandel in den 1960er Jahren, als Schutz des Verbrauchers und der Umwelt Eingang in die Gesetzgebung finden: Pflanzenschutzgesetz von 1968, umfassende Novelle 1986.

• Grundlegende europäische Harmonisierung und weitere Verschärfung der deutschen Regulierung durch EU-Richtlinie 91/414 in den 1990er Jahren: Das deutsche Pflanzenschutzgesetz von 1998 führt die Indikationszulassung ein, d. h. Pflanzenschutzmittel werden nicht generell, sondern nur für spezifische Anwendungen zugelassen. Sie sind jetzt ähnlich streng reguliert wie Arzneimittel.

• EU beschließt Pflanzenschutz-Paket von 2009, im Kern bestehend aus einer Verordnung (1107/2009) zur Zulassung und einer Rahmenrichtlinie (2009/128) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Wirkstoffe mit bestimmten Eigenschaften ("cut offs") fallen weg; weitere europäische Harmonisierung durch Zusammenarbeit der nationalen Behörden (zonale Zulassung).


Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 51 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie. Die vom IVA vertretene Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und nachhaltige Landwirtschaft.


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Quelle:
IVA-Pressemitteilung, 09.06.2011
Herausgeber:
Industrieverband Agrar e. V., Pressestelle
Der Verband der Pflanzenschutz- und Düngemittelhersteller
Tel.: 069/2556-1249, Fax: 069/2556-1298
E-Mail: may.iva@vci.de
Internet: www.iva.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2011