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EUROPA/437: Fungizid nein, Neonikotinoid ja? (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 03.04.2019 / Landwirtschaft & Gentechnik

Fungizid: nein, Neonikotinoid: ja?


Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel der EU-Kommission (PAFF) will ein Fungizid mit dem Wirkstoff Chlorthalonil in der EU verbieten. Zugleich soll aber der Einsatz eines Neonikotinoids mit dem Wirkstoff Thiacloprid verlängert werden.

Wie der Umweltinformationsdienst ENDS sowie Top Agrar Online berichteten, befürworteten die nationalen Vertreter*innen im PAFF-Ausschuss mehrheitlich einen Vorschlag der EU-Kommission, den Einsatz des Wirkstoffs Chlorthalonil in wenigen Wochen zu verbieten. Betroffen wären das Pilzmittel Bravo des chemischen Pflanzenschutzmittelherstellers Syngenta sowie weitere Fungizide.

Chlorthalonil ist eines der wichtigsten und am weitesten verbreiteten Pilzbekämpfungsmittel für Weizen, Gerste, aber auch für Kartoffeln, Bohnen und Erbsen.

Lediglich Ungarn, das Vereinigte Königreich, Litauen und Griechenland votierten im PAFF-Ausschuss für eine Fortsetzung der Zulassung.

Hintergrund für das kommende Verbot ist offenbar ein Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), in dem sie davor warnt, dass Abbauprodukte des Fungizids in Gewässern nachgewiesen wurden. Aquatische Ökosysteme seien gefährdet.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, begrüßte, dass "die EU-Kommission auf neueste Erkenntnisse reagiert und selbst dann einen Wirkstoff verbieten will, wenn der schon seit 50 Jahren auf dem Markt ist."

Negativ hingegen beurteilte Häusling den Vorstoß der Kommission, die Zulassung für ein Pestizid des Bayer-Konzerns mit dem Wirkstoff Thiacloprid verlängern zu wollen. Der Wirkstoff ist in der EU zurzeit noch nicht verboten. Er steht allerdings im Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein.

"Dieses Verhalten der Kommission nenne ich doppelzüngig. Denn es gilt für Thiacloprid im Kern dasselbe wie für andere Neonikotinoide: Sie sind für die Natur und den Menschen ein ernsthaftes Problem und gehörten komplett verboten", so Häusling.

Mit einem offiziellen Verbot von Chlorthalonil wird Anfang Mai gerechnet. [aw]


ENDS (kostenpflichtig)
https://www.endseurope.com/article/55274/chlorothalonil-ban-a-hammer-blow-to-eu-farmers

Top Agrar Online
https://www.topagrar.com/acker/news/eu-getreidefungizid-mit-dem-wirkstoff-chlorothalonil-wird-verboten-11508220.html

Martin Häusling
https://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2270-pilzmittel-vor-verbot-neonikotinoid-vor-verlaengerung-irritierender-schlingerkurs-der-eu-kommission-bei-pflanzenschutzmitteln.html

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Quelle:
EU-News, 04.04.2019
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2019

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