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FINANZEN/051: Baden-Württembergs Regierung streicht Zuschuß für kleine Streuobstwiesen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 13. November 2009 / Streuobstförderung

BUND: Landesregierung streicht Zuschuss für kleine Streuobstwiesen

Umweltverband setzt sich für Fortführung der Zahlungen ein


Stuttgart. Anlässlich des vierten landesweiten Streuobsttags am Samstag, 14.11.2009 in Ludwigsburg fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, die Landesregierung auf, die Bewirtschaftung kleinflächiger Öko-Streuobstwiesen weiter zu fördern. Das Landwirtschaftsministerium will den Zuschuss in diesem Jahr aussetzen. "Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Streuobstwiesen zu erhalten, um die Biodiversität zu schützen und die Kulturlandschaft zu erhalten. Da darf sie gerade in einem Jahr mit schlechten Mostobstpreisen die Tausende von Gütlesbesitzern nicht im Stich lassen - und sie noch nicht einmal darüber informieren", fordert die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. "Die Förderung der Pflege von Streuobstwiesen mit 125 Euro pro Hektar ist eine eher symbolische Anerkennung. Sie dient dazu, die Kontrollkosten zu bezuschussen, die diejenigen Streuobstbauern zahlen, die ihre Flächen nach den Richtlinien des Ökologischen Landbaus zertifizieren lassen. Wenn diese Förderung nun wegfällt, werden etliche Gütlesbesitzer frustriert die Pflege der Streuobstwiesen einstellen. Das muss die Landesregierung verhindern", betont Dahlbender: "Denn der Verlust der Lebensräume von Grünspecht und Admiral kommt dem Land sehr viel teurer zu stehen als die geringen Förderbeträge."


Hintergrund:

Der besondere Naturschutzwert der Streuobstwiesen entsteht neben der extensiven Bewirtschaftung auch durch die häufig sehr kleinteilige Parzellierung, die - entgegen dem Trend einer zunehmenden Monotonie auf Äckern und Wiesen - zu einer hohen Struktur-, Arten- und Habitatvielfalt führt. Akteure dieser Wirtschaftsweise sind die Gütles- oder Stücklesbesitzer, die oft nur wenige Ar pflegen und bewirtschaften. An ihnen, die nicht den Mindestauszahlungsbetrag von 250 Euro bei der landwirtschaftlichen MEKA-Förderung erreichen, orientiert sich der Fördersatz über 125 Euro je Hektar und Jahr der "Richtlinie über Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus". Diese Förderung hat zum Ziel, die Öko-Kontrollkosten der Streuobstbewirtschaftern zu bezuschussen und hat eine weite Verbreitung bei mehreren Tausend Antragstellern gefunden. Viele Streuobstbauern, die Obst zum Mosten bei Keltereien abliefern, haben sich für den Ökologischen Landbau zertifizieren lassen, weil sie so höhere Mostobstpreise erzielen. Der BUND unterstützt die Bio-Streuobst-Bewirtschaftung und setzt sich dafür ein, dass die Richtlinie beibehalten und der Fördersatz auf bis zu 250 Euro (bis 2008: 200 Euro) je Antragsteller und Jahr erhöht wird.


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Quelle:
Presseinformation, 13. November 2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2009