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GENTECHNIK/884: Schutz der Naturschutzgebiete vor Gentechnik (Staatsministerium Baden-Württemberg)


Staatsministerium Baden-Württemberg - 06.05.2014

Verbraucherschutz

Naturschutzgebiete vor Verunreinigungen durch Gentechnik schützen



Mit einem gentechnikfreien Gürtel schützt die Landesregierung Naturschutzgebiete vor den unkalkulierbaren Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen für Natur und Artenvielfalt. Baden-Württemberg setzt damit bundesweit Maßstäbe im Schutz vor Gentechnik.

"Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen den Anbau von Gentechnik klar ab. Zukünftig schützen wir deshalb auch sensible Naturschutzgebiete vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen. Ein zusätzlicher Schutzgürtel stellt sicher, dass diese bedeutenden Refugien für viele Tier- und Pflanzenarten den Einflüssen der Gentechnik nicht ausgesetzt werden", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. "Damit nutzen wir in einem weiteren Bereich die begrenzten rechtlichen Spielräume für die Bundesländer, um Gentechnik in Lebensmitteln und Landwirtschaft zu verhindern."

"Mit dem heute unterzeichneten Erlass setzt Baden-Württemberg bundesweit Maßstäbe im Schutz vor Gentechnik", so Naturschutzminister Alexander Bonde. Die Landesregierung schütze damit besonders sensible und naturschutzfachlich hochwertige Schutzgebiete vor den unkalkulierbaren Risiken der Gentechnik für Natur und Artenvielfalt. "Künftig untersagen wir grundsätzlich in einem Abstand von 3.000 Meter um die Außengrenzen von Naturschutzgebieten sowie um die Kern- und Pflegezonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen", sagte Bonde.

"Während sich das Land Baden-Württemberg aktiv gegen Gentechnik auf Acker und Teller positioniert, ist die große Koalition im Bund leider immer noch auf der Suche nach ihrer Position zur Gentechnik. Die Bundesregierung muss jetzt endlich Farbe bekennen, ob sie das klare Votum des Bundesrates und die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher ernst nehmen will oder nicht. Ihre bisherige Strategie des Aussitzens öffnet der Gentechnik in Deutschland und Baden-Württemberg Tür und Tor", so Bonde. Denn bei den aktuell in Brüssel laufenden Verhandlungen um nationale Anbauverbote für Agrogentechnik sei noch im Mai mit ersten Einigungen auf der europäischen Ebene in dieser Frage zu rechnen.

Beispiele für rechtliche Spielräume, die die baden-württembergische Landesregierung nutzt, um Gentechnik in Lebensmitteln und Landwirtschaft zu verhindern:

  • 2012 ist Baden-Württemberg dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beigetreten.
  • Ein umfangreiches Saatgut-Monitoring für Mais-, Sojabohnen- und Rapssaatgut überprüft die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat.
  • Ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring bei Mais, Soja, Raps und Leinsaat schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gentechnisch veränderten Organismen. Die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung überprüft regelmäßig Rohstoffe und Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Organismen.
  • Landeseigene Flächen werden nur noch mit der Verpflichtung, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen, verpachtet.
  • Landwirtschaftliche Landesanstalten, die Tierhaltung betreiben, haben wir auf gentechnikfreie Futtermittel umgestellt.

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Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg
Pressestelle der Landesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2014