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AGRARINDUSTRIE/059: NABU reicht Klage gegen Putenmastanlage ein (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 8. Februar 2012 - Naturschutz

NABU reicht Klage gegen Putenmastanlage ein

Tumbrinck: Geplante Erweiterung im EU- Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" ist unvereinbar mit dem Schutzgebietszweck / Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt / Genehmigungspraxis im Kreis Kleve ist fragwürdig


Düsseldorf - Gegen die geplante Erweiterung der Putenmastanlage Schlüter von derzeit 35.000 Puten auf über 55.000 Tiere mitten im Naturschutzgebiet Düffel und damit auch mitten im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" hat der Naturschutzbund NABU NRW nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. "Der Trend zu immer intensiveren Landwirtschaft mit industrieller Massentierhaltung gefährdet die Schutzgebiete fundamental und ist nach unserer Auffassung unvereinbar mit EU-Recht", sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.


Unter anderen folgende Punkte kritisiert der NABU an der Genehmigung der Anlage durch den Kreis Kleve:

• Es wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt

• Es werden Flächen in Anspruch genommen, die in die Kulisse des EU-Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" einbezogen wurden und in Teilen innerhalb des Naturschutzgebietes "Düffel" liegen

• Es wurde keine vollständige Erfassung der Brut- und Rastvögel durchgeführt, um den Eingriff abzuschätzen und notwendige Ausgleichsmaßnahmen festzulegen

• Die Stickstoffimmissionen und deren Auswirkungen auf nährstoffsensible Lebensräume wurden nur unzureichend berücksichtigt


Bereits die erste Genehmigung dieser Anlage in den 1990er Jahren erfolgte nach Auffassung des NABU rechtswidrig, da der Bereich als faktisches Vogelschutzgebiet nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie einer Veränderungssperre unterlag. Diese Auffassung wurde durch das spätere EU-Vertragsverletzungsverfahren bestätigt. "Nun versuche der Kreis erneut zum Wohle einzelner Inhaber gewerblicher Betriebe EU-Naturschutzrecht und das Interesse der Allgemeinheit am Erhalt wertvollen Naturerbes zu ignorieren", so Tumbrinck. Dies werde der NABU mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu verhindern wissen.

Tumbrinck: "Die Industrialisierung der Landwirtschaft am Niederrhein erreicht zurzeit mit einem starken Ausbau der Massentierhaltung und dem Verlust von artenreichem, extensiv genutzten Grünland durch den verstärkten Maisanbau für den Einsatz in Biomasseanlagen einen neuen Höhepunkt. Diese Entwicklung gefährdet unsere Umwelt, schädigt die Natur, reduziert die heimische Artenvielfalt und beeinträchtigt letztendlich auch die Gesundheit der Menschen. Nicht zuletzt verlieren hier auch die bäuerlichen Familienbetriebe mit einer naturverträglichen Wirtschaftsweise ihre Existenz. Hier gilt es endlich ein Stoppzeichen zu setzen, dass auch von überregionaler Bedeutung ist."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/12, 08.02.2012
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2012