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AGRARINDUSTRIE/150: Schöngerechnet - BUND klagt gegen Baugenehmigung von Hähnchenmastanlagen (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 25. Juli 2018

Schöngerechnet: BUND klagt gegen Baugenehmigung von Hähnchenmastanlagen


Der BUND Niedersachsen hat am 16. Juli gegen die Genehmigung von zwei Hähnchenmastanlagen durch den Landkreis Rotenburg Klage eingereicht. Die Anlagen für jeweils 39.800 Tiere sollen in der Samtgemeinde Zeven errichtet werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hatte dem Landkreis zuvor bescheinigt, dass der betreffende Landwirt eine ausreichende Futtergrundlage für seine Tiere vorweisen kann. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass er seine Ställe im Außenbereich bauen darf. Der BUND hält die Futtermittelberechnung der Landwirtschaftskammer für rechtlich unzulässig.

Die Rechtsgrundlage besagt, dass ein Landwirt eine Tierhaltungsanlage im Außenbereich nur bauen darf, wenn der Betrieb das Futter für den beantragten Tierstall überwiegend selbst produzieren kann - zumindest aber genügend Flächen aufweist, um es anbauen zu können. Das Futter muss dabei für die jeweilige Tierart geeignet sein. "Dieser Grundsatz ist in Zeven nicht beachtet worden", stellt BUND-Landesvorsitzender Heiner Baumgarten fest. Es wurde Silomais als Futter angesetzt, der sich zwar für Rindermast und Biogasanlagen eigne, nicht aber für Hähnchen. Die errechnete eigene Futtergrundlage von 52% sei somit falsch. Besonders brisant: Die Landwirtschaftskammer empfiehlt selbst geeignete Futtermischungen für die Hähnchenmast. Doch bei der Berechnung der Futtergrundlage für geplante Mastanlagen richtet sie sich nicht nach diesen Vorgaben: Der Anteil des sehr energiereichen Mais im Futter wird besonders hoch angesetzt. "Da die Getreidebestandteile nicht nach Gewicht, sondern nach Energiegehalt in die Berechnung einfließen, ist es für den Landwirt ein Leichtes, auf dem Papier die erforderlichen Futterwerte zu erreichen", erläutert Manfred Radtke, Vorsitzender des BUND Rotenburg.

Die Kritik des BUND richtet sich gegen diese gängige Praxis der Landwirtschaftskammer. "Zeven ist kein Einzelfall. Hier wird bewusst schöngerechnet. In Niedersachsen werden auf dieser Basis möglicherweise Hunderte von Ställen im Außenbereich genehmigt", beurteilt Baumgarten diesen Missstand. "Trotz der Nährstoffüberschüsse aus Massentierhaltungen, die unser Grundwasser und unsere Flüsse belasten, werden Großstallbauten über die rechtlich unzulässige Hintertür immer noch zugelassen." Das Ziel müsse hingegen eine bodengebundene, artgerechte, bäuerliche Tierhaltung sein, bei der das Futter überwiegend auf den Flächen des jeweiligen Betriebes selbst erzeugt wird und Wirtschaftsdünger ohne Nährstoffüberschüsse auf diesen Flächen ausgebracht werde, so Baumgarten.

Der BUND kritisiert zudem, dass die Landwirtschaftskammer Grünland als geeignete Fläche für die Erzeugung von Hähnchenfutter akzeptiert. "Hühner in Mastanlagen bekommen aber gar kein Gras als Futter! Und für die Annahme der Kammer, das Gras könne ja gegen geeignetes Futter getauscht werden, gibt es keine Rechtsgrundlage", betont Baumgarten. Da die Berechnung der Futtergrundlagen in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, kommt der Klage des BUND Niedersachsen eine grundsätzliche Bedeutung zu.

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Quelle:
Presseinformation vom 25.07.2018
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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