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MELDUNG/287: Neues Düngerecht - Thünen-Institut legt Bericht über betriebliche Stoffstrombilanzen vor (idw)


Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei - 19.04.2017

Neues Düngerecht: Thünen-Institut legt Bericht über betriebliche Stoffstrombilanzen vor


Nach &sect: 11a des geänderten Düngegesetzes müssen viehstarke Betriebe ab dem Jahr 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen. Wie diese neue Bilanz berechnet und bewertet werden soll, ist noch offen. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird derzeit ein Verordnungsentwurf zur Einführung der betrieblichen Stoffstrombilanz vorbereitet. Eine vom BMEL initiierte Arbeitsgruppe, der auch Wissenschaftler des Thünen-Instituts angehören, hat dafür Entscheidungsgrundlagen erarbeitet.

Die betriebliche Stoffstrombilanz sieht einen Vergleich der Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb vor. Entsprechend einer Hoftor- oder Gesamtbilanz werden die Nährstoffmengen erfasst, die über Dünge- und Futtermittel oder andere Produkte in den Betrieb gelangen und die ihn über landwirtschaftliche Erzeugnisse verlassen. Die neue Nährstoffbilanz für Stickstoff (N) und Phosphor (P) soll schrittweise den Nährstoffvergleich ablösen, wie ihn die Düngeverordnung bislang vorschreibt. Beim Nährstoffvergleich handelt es sich um eine Flächen- oder Feld-/Stallbilanz. Zugekaufte Futtermittel und tierische Verkaufsprodukte werden im Nährstoffvergleich nicht erfasst, dafür aber innerbetrieblich erzeugte und verwertete Futtermittel und Wirtschaftsdünger.

Betroffen von der neuen Regelung sind ab dem Jahr 2018 Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar. Dazu zählen auch Tierhaltungsbetriebe ohne Fläche, die bisher nach der Düngeverordnung keinen Nährstoff-vergleich berechnen müssen. Zudem gilt die Verpflichtung für alle Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen. Ab dem Jahr 2023 sollen alle Betriebe über 20 Hektar oder mit mehr als 50 Großvieheinheiten zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet werden. Auch dann müssen Betriebe eine Stoffstrombilanz erstellen, wenn sie zwar die Schwellenwerte unterschreiten, aber Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen.

Für die Festlegung der methodischen Grundlagen zur Berechnung und Bewertung betrieblicher Stoffstrombilanzen hat das BMEL Anfang 2016 eine Arbeitsgruppe etabliert. Die AG-Mitglieder kommen aus Agrar- und Umweltministerien des Bundes und der Länder, aus nachgeordneten Behörden und aus der Wissenschaft, darüber hinaus waren Sachverständige aus den Bereichen Gewässerschutzberatung und Buchführung beteiligt.

Der nun vorliegende Bericht, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Thünen-Instituts mit Unterstützung der AG-Mitglieder erstellt haben, dokumentiert die Ergebnisse der Arbeitsgruppe. Aus Sicht der AG-Mitglieder sollen für die Bilanzierung von Nährstoffmengen grundsätzlich Lieferscheine bzw. Rechnungen herangezogen werden. Für Düngemittel und Mischfuttermittel gibt es gesetzliche Vorgaben zur Deklaration, die eine genaue Berechnung der Nährstoffmengen ermöglichen. Für Produktgruppen, für die keine Deklaration von Stickstoff bzw. Phosphor vorgeschrieben ist, sollen Ergebnisse aus Produktanalysen herangezogen werden. Alternativ können Nährstoffgehalte bei eindeutiger Produktzuordnung aus bundesweit vereinheitlichten Tabellenwerken zu N- und P-Gehalten entnommen werden.

"Rechnungen und Lieferscheine für die Berechnung der Zu- und Abfuhr von Nährstoffmengen heranzuziehen, erhöht die Transparenz von Nährstoffbilanzen und verbessert ihre Überprüfbarkeit", so Dr. Susanne Klages, eine der Autorinnen des Berichts. Gerade in Tierhaltungsbetrieben mit interner Verwertung der Wirtschaftsdünger kann die Bilanzierung aus Sicht vieler AG-Mitglieder verbessert werden, wenn anstelle des bisherigen Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung künftig die Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb bilanziert wird. Dies liegt daran, dass für den Nährstoffvergleich eine Schätzung der Nährstoffausscheidungen der Tiere und der selbst erzeugten Futtermittel vorgenommen wird, die häufig mit großen Unsicherheiten verbunden ist.

Kritisch haben viele AG-Mitglieder angemerkt, dass die Stoffstrombilanz für die Düngeberatung nur begrenzten Wert hat, da diese Bilanzform keine Einblicke in die innerbetrieblichen Nährstoffflüsse erlaubt. In der AG konnte kein Konsens darüber erzielt werden, wie die mit Hilfe der Stoffstrombilanz berechneten, betrieblichen Nährstoffüberschüsse bewertet werden sollen. Eine Mehrheit der AG-Mitglieder spricht sich für die Einführung einer neuen Bewertungs-methode auf Basis von Brutto-Stickstoff-Salden ohne Abzug von Verlusten aus. Allerdings gab es keine Einigung auf einen konkreten Vorschlag. Konsens bestand dagegen darüber, dass in jedem Fall die Brutto-Salden ausgewiesen werden sollen und dass künftig auch Biogasbetriebe eine Stoffstrombilanz erstellen sollten.


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.thuenen.de/media/ti/Infothek/Presse/Pressemitteilungen/2017/2017-04-13/Ergebnisbericht_BMEL-AG_Betriebliche_Stoffstrombilanzen.pdf
Ergebnisbericht der BMEL-AG

Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/de/news673044

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1208

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Dr. Michael Welling, 19.04.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2017

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