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RECHT/057: Schäfer gemeinsam erfolgreich vor dem EuGH (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 21. Oktober 2010

Schäfer gemeinsam erfolgreich vor dem EuGH

EU-Prämienansprüche auch für Naturschutzflächen


Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Prämienansprüche auch für Naturschutzflächen gewährt werden müssen. Die gemeinsamen Anstrengungen der Schäfer haben also zum Erfolg geführt, so der Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL), C. Lauenstein. Auf Initiative des VDL-Ausschusses Berufsschäfer und mit Unterstützung der VDL-Mitgliedsverbände wurde dieser Rechtsstreit auf den Weg gebracht. Die Behörden hatten die Schäfer aufgefordert, die erhaltenen Zahlungen für die Pflege von Naturschutzflächen zurückzuzahlen. Wenn es bei den Rückforderungsentscheidungen der Behörden für die Schäfer geblieben wäre, hätte dies das Aus bedeutet für das Konzept "Schutz durch Nutzung", erklärte der VDL. Wie der EuGH nun klargestellt hat, bilden Naturschutz und Offenhaltung der Kulturlandschaft aber zentrale Säulen der reformierten EU-Agrarpolitik.

Das Verfahren hat hohe Bedeutung für die gesamte deutsche Landschaftspflege. Bundesweit werden durch 2,4 Millionen Schafe Flächen von 300.000 Hektar besonders geschützter Flächen nach dem Konzept "Schutz durch Nutzung" gepflegt. Die Ersparnisse für die Landschaftsschutzbehörden werden auf hohe zweistellige Millionenbeträge geschätzt. Außerdem sind diese Flächen aufgrund der Umweltauflagen (Verbot mechanischen Mähens, usw.) anderweitig nicht gleichwertig zu pflegen. Die Beweidung durch Schafe ist die mit Abstand kostengünstigste, umweltfreundlichste und energiesparendste Art, die Flächen freizuhalten.

Für die Schafhaltung in Deutschland hat das Urteil existentielle Bedeutung. Circa 80 Prozent der Berufsschäfer sind auch in die Landschaftspflege eingebunden. Viele Berufsschäfer sind zu 30 - 50 Prozent davon abhängig. Da fast alle Betriebe an der Grenze der Wirtschaftlichkeit arbeiten, hätte eine anderweitige Entscheidung für viele Betriebe das Aus bedeutet. Als Konsequenzen aus dem Urteil müssen alle deutschen Behörden nun Prämienansprüche auch für Naturschutzflächen anerkennen. Betroffenen Schäfern, die von Rückforderungen bedroht waren, ist zu raten, die Behörden auf das EuGH-Urteil hinzuweisen.

Mit bürokratischen EU-Anforderungen haben Schäfer und Behörden auch sonst noch zu kämpfen. Anfang des Jahres hat die EU die elektronische Einzeltierkennzeichnung eingeführt, die nach Ansicht von Bundesrat, verschiedenen Landesministerien und Veterinärämtern erhebliche bürokratische Anforderungen und Kosten für die Schaf- und Ziegenhalter mit sich bringt, aber "ohne jeden tierseuchenfachlichen Nutzen" ist. Die VDL unterstützt Musterklagen von vier Schafhaltern gegen die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 mit dem Ziel, auch diese vor den EuGH zu bringen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Oktober 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2010