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RECHT/074: Umweltverträglichkeitsprüfung - Keine Salami-Taktik mehr bei Genehmigung von Großställen (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 7. Juli 2017 - Umweltrecht/Landwirtschaft

Hendricks: Keine Salami-Taktik mehr bei Genehmigung von Großställen

Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen


Der Bundesrat hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugestimmt. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten ("Salami-Taktik"). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen."

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes und der Umweltvorsorge. Industrieanlagen wie Kraftwerke, Chemiefabriken oder große Tierhaltungsanlagen sowie Infrastrukturprojekte wie Autobahnen, Eisenbahnlinien oder Flughäfen dürfen nur genehmigt werden, wenn deren Umweltauswirkungen zuvor in einem systematischen Prüfverfahren ermittelt, beschrieben und bewertet worden sind. Wichtiger Bestandteil der UVP ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten können.

Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.



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Quelle:
Pressedienst Nr. 240/17, 07.07.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2017

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