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VERBAND/188: Düngeverordnung muss bedarfsgerechte Düngung sicherstellen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 11. März 2014

Düngeverordnung muss bedarfsgerechte Düngung sicherstellen

DBV-Präsidium beschließt Erklärung zur Düngeverordnung



Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in einer Erklärung zur Novellierung der Düngeverordnung klargestellt, dass die deutsche Düngeverordnung sich bewährt hat und auch in Zukunft für weitere Verbesserungen im Gewässerschutz sorgen wird. Deutschland habe im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten die europäische Nitratrichtlinie flächendeckend umgesetzt. Deshalb sei für die Landwirte die Forderung nach einer grundlegenden Novellierung der Düngeverordnung nicht nachvollziehbar. Der DBV verweist in diesem Zusammenhang auch auf die zuletzt geschaffene Verbringensverordnung.

Das DBV-Präsidium fordert deshalb, dass sich das Düngerecht auch in Zukunft am Düngebedarf landwirtschaftlicher Kulturen orientieren muss. Realitätsferne Auflagen, übertriebene Dokumentationsanforderungen, pauschale Verbote oder Obergrenzen, wie sie von der EU-Kommission und einigen Bundesländern gefordert werden, lehnt der DBV ab. "Die Umsetzung der Düngeverordnung muss für landwirtschaftliche Betriebe leistbar sein und darf den Strukturwandel nicht zusätzlich anfachen", so der Wortlaut der Erklärung.

Der Bauernverband hat darüber hinaus "mit Nachdruck gefordert, die Datengrundlage des nationalen Nitratberichtes zu verbreitern und auf ein repräsentatives Messnetz umzustellen". Hintergrund ist, dass das von Bund und Ländern für den Nitratbericht verwendete Messnetz mit knapp 170 besonders ausgewählten Messstellen nicht geeignet ist, ein aussagekräftiges Bild über die Gewässerqualität in Deutschland zu vermitteln. Ein bundesweit repräsentatives Messnetz mit rund 800 Messstellen zeigt, dass "der strenge Trinkwassergrenzwert für Nitrat an über 85 Prozent der Messstellen eingehalten wird und damit die Situation in Deutschland wesentlich besser ist, als von Bund und Ländern gegenüber der EU-Kommission dargestellt", heißt es in der Erklärung des DBV-Präsidiums.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2014