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VERBAND/317: "Pflanzenschutzmittel-Zulassung muss wissenschaftsbasiert erfolgen" (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 16. Juni 2017

"Pflanzenschutzmittel-Zulassung muss wissenschaftsbasiert erfolgen"

DBV-Präsident Rukwied im Gespräch mit EU-Kommission


"Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht zu einem unkalkulierbaren politischen Spielball werden. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten müssen auf der Grundlage einer wissenschaftsbasierten Bewertung ihrer Verantwortung gerecht werden." Dies forderte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, in einem Gespräch in Brüssel mit Arunas Vinciunas, dem Kabinettschef von EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis. Zu oft nutze die EU-Kommission ihren Spielraum bei der Zulassung zu Ungunsten der Landwirtschaft aus, kritisierte der Bauernpräsident. Beispielsweise gebe es keinen wissenschaftlichen Grund, Glyphosat nur für 10 Jahre zuzulassen statt wie vorgesehen für 15 Jahre. Die Pflanzenschutzmittelzulassung dürfe auch nicht zu agrarpolitischen Zwecken missbraucht werden.

Die EU müsse sicherstellen, dass der Landwirtschaft wie dem Gemüse-, Obst- und Weinbau eine breite Palette an Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung steht. Dies sichere nicht nur Erträge, sondern trage auch zur Produktqualität, zur Nutzung bodenschonender Anbauverfahren sowie zur Vermeidung von Resistenzen bei. Voraussetzung sei die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Verbraucher und Anwender und die Ungefährlichkeit für die Umwelt.

Rukwied kritisierte außerdem die enormen Verzögerungen bei den Entscheidungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dadurch werde nicht nur die hohe Produktivität im Ackerbau gefährdet, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Zulassungsverfahren und damit die Glaubwürdigkeit der EU-Sicherheitsbewertung und der EU-Behörden. "Die EU hat das strikteste Zulassungsverfahren weltweit. Das muss die EU-Kommission auch offensiv kommunizieren und entsprechend handeln", forderte Rukwied.

Mittelfristig müsse die Zulassungsverordnung reformiert werden, um die Mittelzulassung durch die Mitgliedstaaten besser zu harmonisieren. Es könne nicht sein, dass trotz der vorgesehenen zonalen Zulassung jeder Mitgliedsstaat seine eigene Prüfung mit anderen Kriterien durchführe.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Juni 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2017

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