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INITIATIVE/298: Ratlos bei Neukonzessionierung für Laufwasserkraftwerk Kembs (BBU AK Wasser)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 893 vom 22. Juni 2008 27. Jahrgang

Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

"Konzessionierung Kembs": Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach?


Ungewollt sind die elsässischen und schweizerischen Naturschutzverbände am südlichen Oberrhein in eine missliche Situation gekommen. Sollen Sie gegen die Neukonzessionierung für das südlichste Kraftwerk im französischen Rheinseitenkanal klagen - oder besser doch nicht? In der Neukonzessionierung für das 75 Jahre alte Laufwasserkraftwerk wird von den französischen Genehmigungsbehörden festgelegt, mit welcher Mindestwasserführung das eigentliche Rheinbett zwischen Weil und Breisach dotiert wird (siehe RUNDBR. 855/2). In den Augen der Naturschutzverbände hat die Kraftwerksbetreiberin - die Electricité de France (EdF) - eine viel zu geringe Mindestwasserführung vorgesehen. Bei der Neukonzessionierung hat allerdings auch der Kanton Basel-Stadt ein Wörtchen mitzureden - denn die Stauwurzel des Rückstaus des Kraftwerkes Kembs reicht rheinaufwärts bis in das Stadtgebiet von Basel. Während die französische Neukonzessionierung praktisch in trockenen Tüchern ist, lässt sich der Kanton Basel-Stadt Zeit. Theoretisch könnten die Basler fordern, dass dem dürftigen Konzessionsgesuch der EdF nicht entsprochen wird - und dass auf Kosten der Wasserkraftverstromung im Rheinseitenkanal eine deutlich höhere Restwassermenge für den "Alten Rhein" zu Gunsten der dort geplanten Lachslaich-Refugien vorgesehen wird. Wie die BASLER ZEITUNG gehört haben will, soll die EdF der Kantonsregierung empfohlen haben, die Konzession möglichst geräuschlos durchzuwinken. Das käme auch den Stadtwerken in Basel - den "Industriellen Werken Basel" (IWB) - entgegen. Denn die IWB lassen derzeit eine direkte Stromleitung von Kembs nach Basel bauen, um die Basler mit "umweltfreundlichen" Wasserkraftstrom zu versorgen. Wenn der Kanton Basel-Stadt tatsächlich dem Konzessionsgesuch der EdF nachkommen sollte, könnten die schweizerischen Umweltverbände dagegen klagen - was die Neukonzessionierung um Jahre verzögern würde. Die von der EdF vorgesehene Aufstockung der Mindestwassermenge sowie weitere Ausgleichsmaßnahmen würden dadurch aber ebenfalls um Jahre verzögert. Und ob am Ende der juristischen Auseinandersetzungen tatsächlich eine höhere Mindestwasserführung stehen würde, ist mehr als ungewiss. Deshalb müssen die Naturschutzverbände im "Dreyeckland" jetzt entscheiden, ob Ihnen der sichere Spatz in der Hand oder die ungewisse Taube auf dem Dach wichtiger ist. Wobei die Naturschutzverbände in Baden in der Frage eh keine Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Denn nach der erfolgreichen Niederlage im Ersten Weltkrieg hat Deutschland lt. dem Versailler Vertrag bei der Nutzung des Rheinwassers überhaupt nichts mehr zu melden.


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 893/2008
Herausgeber:
Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2009