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JAGD/040: BUND Schleswig-Holstein begrüßt das Verbot bleihaltiger Munition (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 29. Juni 2012

BUND SH begrüßt das Verbot bleihaltiger Munition



Als ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung sieht der BUND Schleswig-Holstein die Entscheidung der Landesforstanstalt, ab 1. April 2013 die Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition in den Staatsforsten des Landes zu untersagen. Eine Beschränkung auf die Büchsenmunition greife nach Ansicht des BUND aber zu kurz.

"Entscheidend ist ein Verbot auch für Flintenmunition, da die Bleimengen normaler Flintenpatronen (gängiges Kaliber 12/70) die Bleisplitter der Büchsenmunition um etliches übertreffen.", fordert Jagdexperte und Jäger Rolf Martens vom BUND-Landesvorstand. "Dabei gibt es seit mehr als 30 Jahren gute Alternativen, insbesondere durch Weicheisen- oder Nickelschrot."

Nickelschrot sei allerdings etwas teuer und habe den Nachteil, dass wegen der Härte der Schrotkörner die Flintenläufe mehr strapaziert werden. Die von Teilen der Jägerschaft vorgetragenen Argumente, dass die Durchschlagskraft von Bleischrotkörnern höher und damit tierschutzgerechter wirke, seien dagegen unrichtig. Dies hätten inzwischen diverse universitäre Studien im Kontext mit Totfunden bei Seeadlern bewiesen.

Das Beuteschema insbesondere des Seeadlers, aber auch anderer Greifvögel, sei ganz überwiegend im Niederwildbereich anzusiedeln. Die Nachsuche auf den Niederwildjagden sei leider beileibe nicht so erfolgreich wie im Hochwildbereich. Das führe dazu, dass Aasfresser sich durch bleivergiftete Tiere selbst mit Blei vergifteten. Auch gelange so Blei in die Nahrungskette und reichere sich dort an. Bei Hochwild könne der Aufbruch, also die Eingeweide, vor Ort auch gut vergraben werden, um Beutegreifern Vergiftungen zu ersparen. Bei Seeadlern, die im Winter auf Aas angewiesen seien, sei Bleivergiftung inzwischen die häufigste Todesursache.

"Der BUND begrüßt die klare Aussage im Koalitionsvertrag, alle bleihaltige Munition zu verbieten," so BUND-Vorstandssprecher Hans-Jörg Lüth. "Die Landesregierung sollte nun dazu zügig eine Novelle des Landesjagdgesetzes auf den Weg bringen. Was für andere Länder wie die USA oder Japan und den meisten Bundesländern seit langem gilt, sollte auch in Schleswig-Holstein möglich sein."

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Quelle:
Presseinformation Nr. 31, 29.06.2012
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2012