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JAGD/045: 15-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdrecht (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 19. Februar 2013

Jagd muss dem Naturschutz dienen



Das jetzige Jagdrecht entspricht nicht den heutigen Anforderungen an den Natur- und Tierschutz, der BUND setzt sich deshalb für ein einheitliches Landesrecht, das Naturschutz und Jagd regelt, ein. In einem 15-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdrecht fordert der BUND die revierübergreifende Sicherung und den Wiederverbund von natürlichen Lebensräumen als gesetzlich festgeschriebene Zielsetzungen für die Jagd.

"Die heutige Jagdausübung orientiert sich mit Trophäenschau, Gesellschaftsjagden und der Freisetzung von Tieren zum späteren Abschuss noch an den Vorstellungen vergangener Jahrhunderte.", stellt BUND-Vorstandsmitglied Rolf Martens fest. "Eine zeitgemäße Jagd muss der Sicherung der natürlichen Lebensräume dienen, Tiere dürfen nur bejagt werden, wenn dies naturschutzfachlich zur Bestandsregulierung erforderlich ist. Eine sinnvolle Verwertung muss dabei ebenso gewährleistet sein wie die strenge Beachtung des Tierschutzes."

Als wichtige Punkte führt der BUND in seinen 15-Punkten weiterhin die Aufstellung einer Positivliste der jagdbaren Tierarten auf, nur diese dürften auch bejagt werden. Jagd habe in Schutzgebieten nichts zu suchen, außer wenn sie dem Schutzzweck diene. Grundeigentümer dürften nicht länger gegen ihren Willen gezwungen werden, die Jagd Dritter auf ihrem Eigentum zu dulden. Bleihaltige Munition solle wegen ihrer hohen toxischen Wirkung auf Nahrungsketten und Böden ebenso untersagt werden wie aus Gründen des Tierschutzes die Fallenjagd und der Einsatz von Schrot gegen Vögel.

"Die Jäger sollen sich auf die Jagd der Arten konzentrieren, die zur Bestandsregulierung notwendig sind und die natürlichen Lebensräume bedrohen, so örtlich bspw. die als Folgen des Maisanbaus überhand nehmenden Wildschweine oder Rehwild, wenn es den Waldaufwuchs gefährdet.", so Rolf Martens. "Wenn der Mensch nicht eingreift, regulieren sich die Arten mittel- und langfristig untereinander selbst. Wer die Beutegreifer abschießt, schafft für sich erst selbst die Notwendigkeit, auch die anderen Arten zu regulieren. Jagdausübung muss Verantwortung für die Natur bedeuten, es darf kein Freizeitsport sein."

Das 15-Punkte-Programm des BUND für ein ökologisches Jagdrecht erhalten Sie auch als Download unter:
http://www.bund-sh.de/uploads/media/2013_Standpunkt_BUNDSH_Jagd.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 19.02.2013
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013