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MELDUNG/284: Keine Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer - Erkundungserlaubnis zurückziehen (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 12. Januar 2017

Keine Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer

BUND Niedersachsen fordert Ministerpräsident Stephan Weil auf, die Erkundungserlaubnis an die Deutsche Erdöl AG zu widerrufen


In einem offenen Brief hat der BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten Ministerpräsident Stephan Weil aufgefordert, die Erkundungserlaubnis an der Nordseeküste vor Cuxhaven zurückzuziehen. Das dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstellte Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Aufsucherlaubnis der DEA Deutsche Erdöl AG zum Jahreswechsel um 3 weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die Erlaubnis des LBEG gemäß § 7 BBergG. umfasst die Suche nach Bodenschätzen, hier Kohlenwasserstoffe, und schließt damit auch Ölbohrungen mit ein.

"Der BUND kritisiert die Erkundungserlaubnis scharf, liegt doch die betroffene Fläche mitten im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer", betont Baumgarten. Das Gebiet ist FFH- und Vogelschutzgebiet und ein Mausergebiet von Seevögeln wie der Brandgans. Das geschützte Wattenmeer ist Lebensraum von mehr als 10.000 Tier- und Pflanzenarten, davon rund 250 endemischen Arten, die es weltweit nur hier gibt. Als Teil des UNESCO-Weltnaturerbes genießt es den höchst möglichen Schutz.

"Wir fordern die Landesregierung auf, diese umweltpolitisch katastrophale Entscheidung zu überdenken und zurückziehen", so Baumgarten. Niedersachsen widerspreche hier eindeutig den Zielen des nachhaltigen Wirtschaftens und eines baldigen Ausstiegs aus der kohlenstoffbasierten Energieversorgung. Wie man Schutzgebiete an der Küste vor wirtschaftlichen Interessen schützen kann, zeigte jüngst Schleswig-Holstein: Im Dezember wurden die drohenden Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer politisch abgewendet, indem der in Schleswig-Holstein zuständige Umweltminister Robert Habeck die vom Ölkonzern DEA vorgelegten Anträge abgelehnt hat, weil sie nicht mit den Schutzzielen des Nationalparkgesetzes vereinbar waren. "Vor diesem Hintergrund trifft die Genehmigung des LBEG zum Erlaubnisfeld Cuxhaven auf unser vollständiges Unverständnis", sagt der BUND-Landesvorsitzende.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.01.2017
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Januar 2017

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