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MELDUNG/299: Schwächung des Meeresschutzes in Bundesnaturschutzgesetz-Novelle (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 21. April 2017

NABU: Meeresschutzgebiete jetzt retten

Miller: Schwächung des Meeresschutzes in Bundesnaturschutzgesetz-Novelle aufhalten


Berlin - Der 17. Mai wird zum Schicksalstag für die Nord- und Ostsee: Der Umweltausschuss gibt dann seine Empfehlung zum novellierten Bundesnaturschutzgesetz an den Deutschen Bundestag. Die aktuelle Fassung sieht ein Vetorecht für die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Fischerei und Forschung in den Meeresschutzgebieten vor. Unterstützt von weiteren Umweltverbänden hat der NABU daher die Kampagne "SOS fürs Meer" gestartet. "Die Bundesregierung plant den Ausverkauf der Meere. Wirtschaftliche Interessen werden hier vor den Schutz der wertvollsten und vielfältigsten Gebiete und vor den Schutz von Schweinswalen, Seevögeln oder artenreichen Riffen gestellt", kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Anfang Februar hatte das Bundesumweltministerium das neue Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht. Gefährlich für den Meeresschutz ist der Paragraf 57. Dort wird den Ministerien eine Einvernehmensregelung bei Maßnahmen in den Meeresschutzgebieten zugesichert. So würden die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden, wenn es um Verordnungen und Managementpläne geht. "Das Vetorecht gräbt dem Meeresschutz das Wasser ab. Schleswig-Holstein hat dies erkannt und einen Änderungsantrag eingebracht. Auch der Bundesrat sieht keine fachliche Notwendigkeit für das Einvernehmen. Jetzt fordern wir den Bundestag auf, gegen die geplante Änderung und für die Zukunft der Artenvielfalt in Nord- und Ostsee zu stimmen", so Miller.

Der NABU bittet auf seiner Kampagnenseite www.sosfuersmeer.de weiter um Unterstützung. Bereits 8000 Menschen unterschrieben einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin. Jetzt können zusätzlich mit nur zwei Klicks die Bundestagsabgeordneten angeschrieben werden. "Die Abgeordneten sind es, die nach dem 17. Mai über den Paragraf 57 abstimmen müssen. Das ist eine gute Chance für jeden einzelnen Abgeordneten im Jahr der Bundestagswahl zu zeigen, wie ernst sie den Meeresschutz vor der eigenen Haustür nehmen. Wer unsere Stimme will, der sollte sie jetzt den Meeren geben", sagt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile gegen den Bundesrat in Stellung gebracht und will an der Einvernehmensregelung festhalten. Grund: die unterschiedlichen Nutzungsarten erfordern eine enge Abstimmung. "Ein Armutszeugnis. Es wird ignoriert, dass es um die Gebiete nach Fauna-Flora-Habitat- und EU-Vogelschutzrichtlinie geht. Die Bundesregierung stellt sektorale Wirtschaftsinteressen über EU-Umweltrecht. Deutschland riskiert damit seine internationale Glaubwürdigkeit im Natur- und Artenschutz", so Detloff.

In welche gefährliche Richtung Deutschland damit steuert, zeigen die inhaltsleeren Verordnungsentwürfe für die Natura 2000-Meeresschutzgebiete, die aktuell ebenfalls verhandelt werden. Nord- und Ostsee geht es schlecht, nach Deutschlands Roter Liste sind ein Drittel aller Arten bedroht. Doch die Zerstörung geht immer weiter. Jedes beteiligte Ministerium kämpft für sektorale Ausnahmen und verhindert jegliche Form von Schutz und Beschränkung. So soll auch zukünftig in den Schutzgebieten gefischt, Kies- und Sand abgebaut oder mit Schallkanonen der Meeresboden untersucht werden dürfen. Das Bundesnaturschutzgesetz soll diese offensichtliche Klientelpolitik nun bestätigen.

Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen auf:
www.sosfuersmeer.de

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 45/17, 21.04.2017
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2017

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