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MASSNAHMEN/111: Neckar muß für Fische durchgängig werden (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 30. Januar 2009

Neckar muss für Fische durchgängig werden

BUND, LFV, LNV und NABU fordern von Wasser- und Schifffahrtsdirektion besseren Ausgleich für den Ausbau des Flusses zwischen Plochingen und Mannheim


Stuttgart. Der Neckar zwischen Plochingen und Mannheim muss für Fische und wasserlebende Organismen wieder vollständig durchgängig sein. Das haben jetzt der baden-württembergische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesfischereiverband (LFV), der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) und der Naturschutzbund (NABU) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest gefordert. Die aktuelle Vereinbarung zwischen der Behörde, und den zuständigen Ministerien des Landes sieht nur sieben der 29 Wehre vor, die ökologisch durchgängig gemacht werden sollen. "Diese Maßnahme reicht auf keinen Fall aus, um den Ausbaus des Neckars für 135-m-Schiffe auszugleichen", erklären die Naturschutzverbände. Sie kritisieren auch die Weigerung der Schifffahrtsdirektion, ihren Pflichten für weit mehr ökologisch notwendige Verbesserungen nachzukommen, die sich aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben.

"Der Ausbau für die Schifffahrt war die Ursache, dass der frei strömende Neckar heute einer Kette von Stauseen gleicht", betont die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender: "Wenn der Neckar von Mannheim bis Plochingen für 135-m-Schiffe passierbar sein wird, muss er auch für Fische und andere Wassertiere wieder vollständig durchgängig sein."

Die Verbände kritisieren außerdem, dass die geplanten Fischaufstiegsanlagen direkt in die Schleusenkanäle führen. Bei Kochendorf, Pleidelsheim und bei Heilbronn-Horkheim sei es aber ökologisch sinnvoller, wenn die Fische die Wehre über den jeweiligen Neckar-Altarm umschwimmen könnten. "Die Ufer und Sohlstrukturen der Altarme sind die weitaus wertvollsten Lebensräume am schiffbaren Neckar, leiden aber unter der viel zu geringen Mindestwasserführung", führt der NABU-Landesvorsitzende André Baumann aus. "Fisch-Durchgängigkeit und eine ausreichende Mindestwasserführung in den Altarmen müssen höchste Priorität haben - anders ist das 'gute ökologische Potenzial', das die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert, am Neckar nicht zu erreichen."

In der Verwaltungsvereinbarung wird der Neubau einer Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Lauffen als Kompensationsmaßnahme für die geplante Schleusenverlängerung dargestellt. "Hier spielt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion mit falschen Karten", kritisiert der Präsident des Landesfischereiverbands Wolfgang Reuther, "die alte Lauffener Fischtreppe wurde bei einer Baumaßnahme an der Schleuse abgeschnitten und damit funktionsunfähig gemacht. Wenn jetzt eine neue Fischaufstiegshilfe nach dem Stand der Technik angelegt wird, wird damit ein alter Fehler behoben, aber kein neuer Eingriff ausgeglichen."

Auch den Nutzer der Wasserkraft, die Neckar AG bzw. deren Mutterkonzern EnBW, sehen die Verbände in der Pflicht: "Die Mindestwasserführung in den Altarmen bedeutet weniger Wasser für die Kraftwerke", stellt der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret fest. "Hier lässt sich eine win-win-Situation schaffen, wenn die Wasserabgabe in die Altarme über Mindestwasserkraftwerke erfolgt. Dann kann die Verbesserung der Gewässerökologie sogar mit einem Ausbau der regenerativen Stromerzeugung verbunden werden."


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Quelle:
Presseinformation, 30.01.2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711/620306-0, Fax: 0711/620306-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2009