Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → LEBENSRÄUME

RECHT/035: Schutz für die Ems durch EuGH-Urteil (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e. V. - Hannover, 14. Januar 2010

Schutz für die Ems durch EuGH-Urteil


Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; C-226/08) stellt klar, dass die Ems ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) wird und nicht wegen wirtschaftlicher Interessen auf den Schutz verzichtet werden darf.

Die Stadt Papenburg hatte dagegen geklagt, dass der Abschnitt "Unter- und Außenems" (Landkreise Leer, Aurich und Stadt Emden) nach der FFH-Richtlinie unter Schutz gestellt wird. Die Stadt wollte das Bundesumweltministerium (BMU) damit hindern, die Meldung als so genanntes "Natura-2000-Gebiet" an die Europäische Kommission zu bestätigen - obwohl das BMU dazu durch die FFH-Richtlinie von 1992 verpflichtet war. Papenburg wollte damit auch erreichen, dass künftig erforderliche Baggerarbeiten in der Ems, um die großen Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft in die Nordsee zu überführen, weiterhin ohne Prüfung der Verträglichkeit mit den Schutzvorschriften der NATURA-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung) durchgeführt werden dürfen. Mit dem Urteil hat der EuGH klargestellt, dass die früheren Genehmigungen zur Ausbaggerung der Ems mit deren Anerkennung als Schutzgebiet nichtig sind und alle Arbeiten einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie unterzogen werden müssen. Die Entscheidungen über die Baggerarbeiten in der Ems liegen laut EuGH nun erst einmal wieder beim Verwaltungsgericht in Oldenburg, bei dem eine Klage des BUND anhängig ist.

Der EuGH hat gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, dass für erforderliche Baggerarbeiten nicht in jedem einzelnen Bedarfsfall (Überführung mit großem Tiefgang) eine Umweltprüfung durchzuführen ist, sondern eine Prüfung erfolgt, die - so sie denn mit dem Ergebnis der Verträglichkeit endet - im Bedarfsfall in Anspruch genommen wird. Nach dem EuGH-Urteil muss nun auf jeden Fall umgehend eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, bei der untersucht wird, ob die Maßnahmen mit den Schutzzielen vereinbar sind. Der BUND begrüßt das Urteil. "Es stellt klar, dass die Meldung der Ems als FFH-Gebiet nun schnellstens bestätigt und das Gebiet am besten unter Naturschutz gestellt wird. Auch alle weiteren Maßnahmen an der Ems zur Sicherung der Schiffbarkeit müssen sich künftig an den strengen Schutzvorschriften der FFH-Richtlinie messen", sagt Carl-Wilhelm Bodenstein, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Landesverband Niedersachsen. "Dieses Urteil ist gleichzeitig ein neuer Anschub für die Suche nach alternativen Lösungen zur Überführung der Kreuzfahrtschiffe und die Renaturierung der Ems."

Die gemeinsamen Bemühungen von BUND, NABU und WWF, der Meyer Werft, dem Land und den Landkreisen zur Prüfung, ob ein Emskanal eine günstigere und nachhaltigere Lösung des Ems-Problems sein kann, sind der richtige Weg. Dabei müssen nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische und soziale Aspekte beachtet werden. Das Urteil unterstreicht auch nochmals den dringenden Handlungsbedarf zur Renaturierung der Unter-Ems.


*


Quelle:
Presseinformation vom 14.01.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2010