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RECHT/038: Werra-Weser-Versalzung - Zahlenspiele (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. - Pressemitteilung - 5. März 2010

Werra-Weser-Versalzung - Zahlenspiele


Das hessische Umweltministerium hat angekündigt, die Versenkgenehmigungen für Produktionsabwässer der K+S Kali GmbH einschränken zu wollen. Was wie eine gute Nachricht für die Werra und die Trinkwassergewinnung im Werrarevier klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Zahlenspielerei.

Der Kaliindustrie ist es bisher gestattet, jährlich 9 Mio. cbm Salzlauge in den Untergrund zu versenken. Davon musste K+S aber selbst im Boomjahr 2008 nur 5 Mio. cbm in Anspruch nehmen. Diese Versenktätigkeit hat zu erheblichen Problemen bei der Trinkwwassergewinnung und zum Ausfall zahlreicher Brunnen geführt. In Thüringen musste daher schon 2007 die Versenkung ganz eingestellt werden. Beginnend im Januar 2010 und bis zum November 2011 soll K+S nur noch 8 Mio. cbm Salzlauge versenken dürfen, das entspricht einer Jahresmenge von 4,1 Mio. cbm. Damit liegt die neue Grenze nur geringfügig unter der Menge, die K+S in einem Boomjahr mit maximaler Produktion in den Untergrund versenkt hat.

Das Umweltministerium würde mit der für künftige Zeiten in Aussicht gestellten Versenkmenge lediglich die bestehenden Verhältnisse fortschreiben. Es folgt damit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, in der die Länder Hessen und Thüringen die Fortsetzung der bisherigen Entsorgungspraxis bis zu Jahre 2039 einräumen. Die Werra und die Trink- und Grundwasserleiter im Werrarevier würden mit der künftig gestatteten Versenkmenge nicht um ein einziges Gramm Salzabfall entlastet.

Klagegemeinschaft verschärft ihr Vorgehen

Zeitgleich hat die Klagegemeinschaft aus Anrainergemeinden sowie Verbänden als Anlieger von Werra und Weser die Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Vertrag verschärft. Der Rechtsbeistand der Klagegemeinschaft, der Kölner Wasserrechtler Prof. Dr. Breuer, hat beim Verwaltungsgericht Kassel beantragt, das Land Hessen zu verurteilen, den Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu unterlassen. Er bezieht sich dabei auf die Fortschreibung des Härtegrenzwerts, die im Vertrag zugesagte "zügige Genehmigung der Anträge" sowie auf die Laufzeit des Vertrags von 30 Jahren.

Der Vertrag war im Februar 2009 geschlossen worden, ohne die Unterlieger der Werra zu beteiligen. Die Klagegemeinschaft sieht darin einen Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.


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Quelle:
WWA, Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Pressemitteilung, 05.03.2010
Tel. 05545/95 01 08
E-Mail: WWA.eV@web.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2010