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SPORT/024: Murenabgang am Riedberger Horn (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 30. Januar 2018

Murenabgang am Riedberger Horn
LBV kritisiert rücksichtslosen Ausbau von Skigebieten in geologischen Gefahrenzonen


Hilpoltstein, 30.01.2018 - Der aktuelle Murenabgang im Oberallgäu ist ein eindeutiges Warnsignal und zeigt erneut, dass Skipisten und Lifte auf instabilem Untergrund ein hohes Gefahrenpotenzial bergen. Ganz abgesehen von den Risiken für Anwohner und Touristen ergeben sich auch hohe Kosten für Gemeinden und Skigebietsbetreiber. Die Alpenkonvention, ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz der Alpen, verbietet nicht ohne Grund den Bau und die Planierung von Skipisten in solchen Gebieten. "Hier geht es um den Schutz von Mensch und Tier, aber auch um langfristige und nachhaltige Wirtschaftsweisen", erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. "Der Murenabgang an der Hörnerbahn beweist, dass bereits Probleme bestehen und der Bau weiterer Skipisten oder Lifte in einer geologischen Gefahrenzone unverantwortlich ist." Der LBV setzt sich deshalb auch vehement gegen den Bau einer Schischaukel am Riedberger Horn ein, das vom bayerischen Landesamt für Umwelt als geologisch instabiles Gebiet mit Geogefahren ausgewiesen ist.

Der schwere Murenabgang an der Hörnerbahn bei Bolsterlang im Oberallgäu hat vor kurzem für viel Aufsehen gesorgt. Auslöser ist das als instabil bekannte Untergrundgestein Flysch, das einen Großteil der Region um die Hörnergruppe bedeckt. Flyschgesteine verwittern leicht, besitzen keinen großen inneren Zusammenhalt und neigen zum "Flyschen", schweizerdeutsch für Fließen. "Auch im Bereich der umstrittenen Skischaukel am Riedberger Horn kommt es auf Grund der geologischen Bedingungen immer wieder zu Rutschungen und Hangbewegungen", weiß Schäffer. Die Auswirkungen zeigen sich seit Jahren an der Riedbergpassstraße, die mit kostenintensiven Sanierungsarbeiten instandgehalten werden muss. Nun ist auch ein Skigebiet betroffen. "Der Murenabgang ist kein Wunder, denn die Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt durch Beschneiungsanlagen und Speicherbecken, Liftstützen und andere Baumaßnahmen stellen eine zusätzliche Belastung für die Bodenstabilität dar", so der LBV-Vorsitzende weiter.

Der LBV setzt sich deshalb für eine konsequente Umsetzung der Alpenkonvention ein, die den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten verbietet. Das Verbot schützt nicht nur Mensch und Tier, sondern verringert auch Folgekosten für den ohnehin kostenintensiven Bau und Betrieb von Skianlagen. Die Betreiber der Hörnerbahn rechnen zum Beispiel auf Grund der Schäden durch die Hangbewegungen der letzten Woche und dem mehrwöchigen Betriebsausfall mit Kosten von bis zu 700.000 Euro. "Skigebiete in niedrigen Höhen sind bereits jetzt nur noch mit Hilfe hoher staatlicher Subventionen rentabel", meint Schäffer. "Geogefahren machen den Ausbau dieser Skigebiete mit steigenden Folgekosten und Risiken endgültig verantwortungs- und zukunftslos." Stattdessen wirbt der LBV für alternative Tourismusformen und bietet betroffenen Gemeinden Unterstützung bei der Umstellung auf einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Tourismus an.

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Quelle:
Presseinformation, 30.01.2018
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2018

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