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SCHUTZGEBIET/538: Nationales Naturerbe noch nicht gesichert, aber erster Schritt (DNR)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
Pressemitteilung 6/2009 - 16. Februar 2009

Nationales Naturerbe trotz Übertragung von Flächen an die Bundesstiftung Umwelt noch nicht gesichert

DNR-Präsident Weinzierl: "Flächenübertragung an die DBU ist wichtig - aber nicht mehr als ein erster Schritt"


DNR-Vizepräsident Miller: "Die Bundesregierung muss handeln. Bisher ist die Sicherung des Nationalen Naturerbes trotz erster Flächenübertragungen noch keine Erfolgsstory!"

Die Umweltverbände begrüßen die heute erfolgte Übertragung einer ersten Fläche des Nationalen Naturerbes an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), weisen aber mit Nachdruck auf den noch notwendigen Handlungsbedarf hin. Die Bundesregierung hatte sich verpflichtet, bis zu 125.000 Hektar national bedeutsame Naturschutzflächen im Bundeseigentum für Naturschutzzwecke zu sichern - bisher gibt es eine Einigung jedoch nur für rund 50.000 Hektar. Die Sicherung der weiteren 75.000 Hektar steht noch aus.

Hubert Weinzierl, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR): "Wir freuen uns, dass heute die eigentliche Sicherung von Flächen des Nationalen Naturerbes beginnt. Gerade die unter dem Dach des DNR organisierten Umweltorganisationen haben erheblich dazu beigetragen, dass nun die erste Naturschutzfläche an die DBU übertragen werden kann. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dies nur ein erster Schritt ist."

Die Umweltverbände und Umweltstiftungen haben sich - neben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und den Bundesländern - bereit erklärt, rund 20.000 Hektar Naturschutzflächen zu übernehmen und dafür dauerhaft die Folgekosten zu finanzieren. Verbände, Länder und Bundesumweltministerium haben sich schon Mitte 2008 auf die Übernahmekonditionen geeinigt - die konkrete Übertragung scheitert derzeit an formalen Hürden. Für die Übertragung der ehemaligen volkseigenen Flächen ("BVVG-Flächen") muss das Ausgleichsleistungsgesetz novelliert werden. Für die Übernahme ehemaliger Militärfläche müsste die Bundesregierung - wie bei der DBU - ein Teil des Haftungsrisikos übernehmen.

Leif Miller, Vizepräsident des Deutschen Naturschutzrings: "Die heutige Jubelveranstaltung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der weitere Übertragungsprozess von Naturschutzflächen schon seit Moðnaten stagniert.

ðWir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich auf den ersten Erfolgen nicht auszuruhen, sondern am ursprünglichen Beschluss zur Sicherung des Nationalen Naturerbes festzuhalten - zumal es hierzu nur noch einiger weniger Schritte bedarf. Wir sind kurz vor dem Zieleinlauf! Die heutige Übertragung ist nicht mehr als ein Anfang - die entscheidenden Schritte müssen noch folgen!"


Hintergrundinformationen:

Bisher gibt es einen Rahmenvertrag zwischen Bundesregierung und Deutscher Bundesstiftung Umwelt über die Sicherung von rund 47.000 Hektar Naturschutzflächen. Einen weiteren Vertrag gibt es zwischen Bundesregierung und dem Freistaat Thüringen über 3.000 Hektar Naturschutzflächen entlang des "Grünen Bandes" an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Für die Übertragung von rund 23.000 Hektar BVVG-Flächen an die Länder oder die Umweltverbände muss das Ausgleichsleistungsgesetz novelliert werden. Hierüber besteht prinzipiell Einigkeit - die Gesetzesänderung scheitert derzeit an der Formulierung zu Alteigentümerrechten. Diese stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit den Naturschutzfragen. Die Sicherung von weiteren rund 50.000 ehemaligen Militärflächen scheitert derzeit an der Frage der Übernahme von Altlastenrisiken. Privatrechtliche Stiftungen können aus stiftungsrechtlichen Gründen die Risiken nicht in vollem Umgang übernehmen - deshalb muss ein Teil der Risiken beim Bund verbleiben. Das Bundesfinanzministerium hat dem Verfahren bei der Flächenübertragung an die Bundesstiftung Umwelt zugestimmt, weigert sich jedoch, diesen Ansatz auch an privatrechtliche Stiftungen und Verbände zu übertragen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 6/2009, 16.02.2009
Deutscher Naturschutzring
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2009