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STANDPUNKT/629: RWE und e.on müssen Klagen gegen Standortauswahlgesetz zurücknehmen (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 31. Oktober 2014

BUND vor dem nächsten Treffen der Atommüll-Kommission:
RWE und e.on müssen Klagen gegen das Standortauswahlgesetz zurücknehmen



Berlin: Anlässlich der Sitzung der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" am kommenden Montag hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Atomkraftwerksbetreiber e.on und RWE aufgefordert, ihre Klagen gegen das Standortauswahlgesetz zurückzunehmen. RWE und e.on haben in mehreren Bundesländern vor den Verwaltungsgerichten Feststellungsklagen gegen die Übernahme der Kosten eingereicht, die durch den Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben entstehen könnten. "Durch diese Klagen wird das Verursacherprinzip bei der Lagerung des Atommülls in Frage gestellt", sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier, der den BUND in der Kommission vertritt. "RWE und e.on greifen mit den Klagen einen wichtigen Punkt der politischen Einigung über das Standortauswahlgesetz an. Das Verbot von weiteren Castor-Transporten nach Gorleben war ein zentraler Punkt für die politische Einigung und ist wichtig für den Aufbau von Vertrauen in eine neue ergebnisoffene Standortsuche", sagte Brunsmeier.

Der BUND halte es grundsätzlich weiterhin für sinnvoll, dass auch Vertreter der Kraftwerksbetreiber in der Kommission an einem möglichst konsensuellen Vorschlag mitarbeiten. "Aber es kann nicht sein, dass die Atomkraftwerksbetreiber gegen zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes klagen und gleichzeitig auf Basis des Gesetzes einvernehmlich in der Kommission mitarbeiten wollen", so Brunsmeier. Der BUND habe dies auch in einem Brief an die Vorsitzenden der Kommission klar geäußert. "Wir fordern, dass e.on und RWE ihre Klagen zurückziehen. Die Vertreter der Unternehmen müssen außerdem in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klagen gegen die Kostenregelung des Standortauswahlgesetzes einreichen werden", sagte Brunsmeier. Denn die bisher eingereichten Klagen könnten womöglich nur erste Schritte gewesen sein, da e.on und RWE auch Klagen gegen die grundsätzliche Kostenregelung im Standortauswahlgesetz planen. "Die etwa 2,5 Milliarden Euro Kosten für die vergleichende Suche dürfen nicht auf die Steuerzahler abgewälzt werden. Dies würde den Ansatz des Gesetzes und den Auftrag der Kommission als Ganzes in Frage stellen", sagte Brunsmeier.

Am Montag, 3. November 2014, trifft sich die Atommüll-Kommission zu ihrer 5. Sitzung. Im Zentrum wird die Anhörung zur Evaluierung des geltenden Gesetzes stehen. 16 Experten sind geladen, um ihre Kritik und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des Standortauswahlgesetzes vorzutragen. Damit startet die Kommission ihre inhaltliche Arbeit mit der Überprüfung des Gesetzes. Weitere Themen werden die Vorstellung der neuen Atommüll-Abfallbilanz des Bundesumweltministeriums und die Fortführung der Debatte über das Leitbild der Kommission sein.

Brief an die Kommissionsvorsitzenden und weitere Informationen:
www.bund.net/atommuell-kommission

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 31.10.2014
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2014