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STANDPUNKT/639: Gutachter bagatellisieren Windkraft-Konflikte mit dem Artenschutz (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 19. November 2014

Windkraft, biologische Vielfalt, Vogelzug

NABU: Gutachter bagatellisieren Konflikte mit dem Artenschutz



Neumünster, 19. November 2014: Gefälligkeitsplanungen in nie dagewesenem Umfang moniert der NABU Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergienutzung im Land zwischen den Meeren. Der Druck der Windkraft-Lobby führt mehr und mehr dazu, dass deren Planungsbüros und Gutachter bestehende Konflikte mit dem Artenschutz bagatellisieren. Bei einer Vielzahl von Planungen werden nach Feststellungen des NABU bestehende Gefährdungen, wie Kollisionsrisiken für Seeadler, Weißstorch oder Rotmilan mit Windkraftanlagen, systematisch kleingeredet oder "Vermeidungsmaßnahmen" wie die Festlegung von Abschaltzeiten empfohlen, die sich in der Praxis als nicht kontrollier- und so völlig unbrauchbar erweisen.

Eine Vielzahl dieser Konflikte hätte nach Auffassung des NABU vermieden werden können, wenn sich die Landesregierung bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergienutzung an den Vorgaben des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) orientiert hätte. Dieses hatte bereits im Jahr 2008 empfohlen, flächige Abstandsradien im Umkreis von Brutplätzen geschützter Greif- und Großvögel von Planungen freizuhalten.

Viele angebliche "Eignungsgebiete" für die Windenergie-Nutzung liegen heute teilweise oder vollständig innerhalb dieser Schutzradien. Zwar hat das Umweltministerium im vergangenen Jahr weitergehende Regelungen für die Untersuchung der Betroffenheit von Groß- und Greifvogelbrutplätzen erlassen. Doch fehlt es weiterhin an klaren und verbindlichen Bewertungsmaßstäben: Jeder Gutachter der die Untersuchungen beauftragenden Windkraftbetreiber entscheidet nach eigenem Gutdünken und offensichtlich allzu oft orientiert an den Ziel-Erwartungen seiner Auftraggeber, wo die Signifikanzschwelle für die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände liegt, d.h. wann ein Vorhaben für Seeadler und andere Großvögel kritisch wird. So unterstellen viele Gutachter, dass die rechtlich unzulässige Steigerung des Tötungsrisikos erst vorliegen würde, wenn Seeadler und Co. bei 50 oder gar bei 80% aller registrierten Flugbewegungen durch die geplante Windkraftfläche fliegen. Fachlich ist diese willkürliche Quote nicht haltbar. Vielmehr ist nach Einschätzungen der Vogelschutz-Experten des NABU spätestens bei einer Überflugquote von 10 Prozent die auch artenschutzrechtlich zulässige Grenze erreicht: u. U. reicht schließlich schon ein Durchflug aus, den betroffenen Vogel zu töten.

Auch bezogen auf den Vogelzug, der im Land zwischen den Meeren international eine herausragende Bedeutung hat, ist flächendeckend eine Bagatellisierung der Probleme erkennbar. Manche Gutachter gehen so weit, die Existenz seit langem in Schleswig-Holstein bekannter Vogelzugkorridore anzuzweifeln, obwohl im Rahmen von seit Jahrzehnten erfolgenden Zugvogelerfassungen von Ornithologen in den betroffenen Regionen regelmäßig sehr starkes Zuggeschehen registriert wird, so im Verlauf der Vogelfluglinie im Kreis Ostholstein.

Eine Umkehr aus dieser Praxis kann nach Auffassung des NABU nur erreicht werden, wenn die Beauftragung und Begleitung artenschutzrechtlicher Gutachten nicht mehr durch die Auftraggeber selbst, sondern durch eine unabhängige, staatliche Institution erfolgen. Das derzeitige Verfahren, in dem der Planungsträger de facto die naturschutzfachliche und rechtliche Verträglichkeit seiner Planung selbst belegen kann, hat in den allermeisten Fällen zu gutachterlichen "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" geführt, die an den naturschutzfachlichen Realitäten weit vorbeigehen. Mindestens aber sollten sich Vorhabenträger wie anzuhörende Verbände bei Planungen gemeinsam auf unabhängige Gutachter einigen müssen, um so zu objektiveren Ergebnissen zu kommen.

Der NABU fordert vom grün geführten Umweltministerium zudem klare und verbindliche Bewertungsstandards, die Gefälligkeitsgutachten einen Riegel vorschieben und sicherstellen, dass Windkraft-Planungen im Einklang mit geltendem Umweltrecht erfolgen.

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Quelle:
Presseinformation, 19.11.2014
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014