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STANDPUNKT/784: "Herr Ministerpräsident Seehofer - retten Sie den Klimaschutz!" (BN)


BUND Naturschutz in Bayern e.V. - München, 21. April 2016

"Herr Ministerpräsident Seehofer - retten Sie den Klimaschutz!"

Appell zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens durch die Staatschefs in New York am 22. April - Bürgerenergie nicht abwürgen, sondern unterstützen - für den Klimaschutz


"Horst Seehofer muss als bayerischer Ministerpräsident und als CSU Vorsitzender Klimaschutz in Bayern endlich wirkungsvoll umsetzen. Am 22. April unterzeichnen in New York die Staatschefs das Klimaschutzabkommen 2015 von Paris. Am 22. April stellt die Bundesregierung hierzu ihren Klimaschutzplan 2050 vor. Wir fordern Horst Seehofer auf, den zügigen Kohleausstieg einzufordern. Konkreter Klimaschutz muss aber auch in Bayern Regierungsziel und Realität werden. Klimaschutz bedeutet Halbierung unserer Energieverbräuche bis zum Jahr 2050, mit Effizienz und Intelligenz. Klimaschutz bedeutet zugleich einen ambitionierten schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien Wind und Sonne, auch in Bayern. Die EU hat als Ziel formuliert, Treibhausgase von 1990 bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Das ist zu schaffen - aber wir müssen endlich beginnen, auch in Bayern. Sonst verfehlt Bayern das Pariser Klimaabkommen", so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

"Ministerpräsident Seehofer muss seine Versprechen wahrmachen, sich bei den Erneuerbaren Energien für Bürgerenergie und Dezentralität in Bayern einzusetzen. Im Sommer 2016 ist eine weitere Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes geplant. Wir stellen fest - hier wird das Ende des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Bürgerhand geplant. Ohne Bürgerenergie wird es keinen Klimaschutz geben. Die Planungen im Erneuerbaren Energien Gesetz 2016 sehen vor, den Neubau von Wind- und Sonnenstrom zu begrenzen, es soll sogar weniger neu gebaut werden, als Solaranlagen aus Altersgründen vom Netz gehen werden. Mit Ausschreibung sollen kleine Energieunternehmen, wir nennen sie Bürgerenergie, aus dem Markt gedrängt werden. Wir lehnen diese Ausschreibungen daher ab. Zumindest benötigen wir Ausnahmen für die Bürgerenergie."! so Weiger weiter.

"In Bayern wurden über 280 Bürgerenergiegenossenschaften gegründet. Die Zahl der Bürgerenergiegesellschaften insgesamt liegt über Tausend. Über Hundertdreißigtausend Menschen sind in Bayern in Bürgerenergiegesellschaften direkt engagiert. Die Energiewende trägt zur Wertschöpfung vor Ort bei. Mehr als 350.000 Arbeitsplätze sind in Deutschland im Bereich der Erneuerbaren Energien entstanden. Mehr als 12.000 Beschäftigten arbeiten in der Windindustrie in Bayern. Durch Gewerbesteuern und Pachten generieren gerade auch Kommunen in Bayern Einnahmen in Millionenhöhe. Im Gegensatz zu Zahlungen für fossile Energien aus dem Ausland verbleiben die Erlöse mit Erneuerbaren Energien in den Regionen. So bleiben beispielsweise allein im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim durch die Erträge der Anlagen Erneuerbarer Energien über 100 Millionen Euro in diesem Landkreis", erläutert Markus Käser, Erster Vorsitzender der Bürgerenergie Bayern e.V.

"Ein essentieller Erfolgsfaktor für eine Energiewende ist ihre Akzeptanz. Akzeptanz entspringt aus dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Genau dieses wird mit der geplanten Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2016 aufs Spiel gesetzt. Das Element Akzeptanz der Energiewende darf nicht verloren gehen", so Käser weiter.

  • Am 22. April werden die internationalen Staatschefs in New York das internationalen Pariser Klimaabkommen 2015 unterzeichnen.
  • Am 22. April stellt die Bundesregierung hierzu ihren Klimaschutzplan 2050 vor.
  • Ende April / Mitte Mai wird die Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Bundeskanzlerin die Vorlage zur Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes für den deutschen Bundestag im Sommer 2016 festlegen.

Der BUND Naturschutz bittet Ministerpräsident Horst Seehofer, für Bayern folgende Forderungen gegenüber der Bundesregierung bei der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2016 zu vertreten: Keine Deckelung der Erneuerbaren Energien: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf nicht eingeschränkt werden. Ein Klimaziel mit Reduktion der Treibhausgase, wie Kohlendioxid, um 80 bis 95 Prozent, im Zeitraum 1990 bis 2050, erfordert einen deutlich höheren Ausbau der Erneuerbaren Energien als dieser heute im Erneuerbaren Energien Gesetz und in dessen Novellierung in 2016 vorgesehen ist.

Bürgerenergieprojekte dürfen durch Ausschreibungen in der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2016 nicht vom Markt gedrängt werden. Mit der Pflicht von Ausschreibungen droht, dass Bürgerenergie künftig keine Rolle mehr spielen wird. Kleinere Akteure, wie Bürgerenergieprojekte und Genossenschaften, die bisher stark in Erneuerbare Energien investiert haben, können die hohen finanziellen Risiken von Ausschreibungen nicht mehr bewältigen. Klare Ausnahmeregelungen für die Bürgerenergie im Gesetz wären der richtige Weg. Für die Windenergie hatte die EU zugestanden, kleinere Projekte bis zu 18 MW Leistung von Ausschreibungen auszunehmen. Diese Regelung muss die Bundesregierung übernehmen.

Das Wachstum der Windenergie an Land darf nicht durch Obergrenzen eingeschränkt werden. Es muss eine Mindestausbaumenge für Wind an Land über 4400 MW brutto pro Jahr geben. Die harte Deckelung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Sektor Strom bedeutet, dass vor allem das Wachstum der Windenergie an Land eingeschränkt wird. Damit wird ausgerechnet der Ausbau der kostengünstigsten Technologie der Erneuerbaren Energien auf ein Minimum reduziert. Pro Jahr müssen deshalb mindestens im gleichen Ausmaß wie bisher neue Windenergieanlagen im Umfang von 2500 Megawatt (Netto) zugebaut werden. Dieser Bund-Länder-Kompromiss von 2014 muss im Erneuerbaren Energien Gesetz als Mindestmaß erhalten bleiben. Die Energiewende und der Klimaschutz geraten ansonsten ernsthaft in Gefahr. Ausschreibungen von 4200 Megawatt pro Jahr (Brutto) wären notwendig, um Repowering und Zubau weiterhin zu gewährleisten. Der stärkste Zubau muss in den kommenden Jahren erfolgen. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte in 2014 mit der Bundesregierung ein Nettoausbauziel von 2.500 Megawatt Zubau pro Jahr vereinbart. Dieses Ziel wurde vom Bundesrat Ende 2015 nochmal bekräftigt. Um dieses Ziel umzusetzen, muss in der Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes in 2016 eine Mindestausbaumenge von 4.400 Megawatt brutto pro Jahr vereinbart werden.


Hintergrund:

Der BUND Naturschutz lehnt die Ausschreibungen ab. In der aktuellen Diskussion um die Ausschreibungen begrüßt der BUND Naturschutz den Beschluss des Bayerischen Regierungskabinetts vom 12. April, der nun Ausnahmeregelungen für die Bürgerenergie fordert. Diese Anerkennung der Bedeutung der Bürgerenergie in Bayern ist ein wichtiger Schritt und Erfolg der Umweltverbände und der Bürgerenergie in Bayern. Der BUND Naturschutz weist jedoch darauf hin, dass sich mit solchen Ausnahmeregelungen zugleich neue Anforderungen ergeben die Bürgerenergie gerecht, aber auch rechtlich mit Bestand, zu definieren.

Angesichts der Beschlüsse der Klimakonferenz 2015 in Paris muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunig werden mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei bzw. 1,5 Grad zu begrenzen. Das Bundesumweltministerium legt nun den Klimaschutzplan 2050. Dieser muss die Ausbauziele für Erneuerbare Energien, den Ausstieg aus der Kohleverstromung ebenso wie Ziele für andere Sektoren wie Verkehr und Landwirtschaft, umfassen. Die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes in 2016 droht hier aber Fakten zu schaffen, die die Einhaltung der Klimaziele in den nächsten Jahren und Jahrzehnten unmöglich machen würden. Ziele für die Emission von Treibhausgasen, auch im Sektor Strom, müssen aus dem Klimaschutzplan 2050 abgeleitet werden.

Die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes in 2016 droht den Ausbau der Erneuerbaren Energien auszubremsen. Nur wenige Monate nachdem in Paris die Weltgemeinschaft die Notwendigkeit des Klimaschutzes weltweit als verbindliches Ziel verabschiedet hat, will das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft per Gesetz die Dominanz von fossiler Energie im deutschen Stromsystem für die nächsten zehn Jahre festschreiben und das Geschäft mit fossiler Energie für die großen traditionellen Energieversorgungsunternehmen absichern. Die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes, geplant für Sommer 2016, mit einer Begrenzung der Erneuerbaren Energien im Sektor Strom auf 45 Prozent bis 2025, widerspricht dem Klimaschutz. Anstatt den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu begrenzen, muss es jetzt darum gehen, den bisherigen Erfolg dieser Zukunftsenergien noch einmal zu beschleunigen.

Die Novellierung des EEG in 2016 droht mit einem Wechsel zu Ausschreibungen, so dass Bürgerenergie künftig keine Rolle mehr spielen würde. Mit der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen entstehen hohe verwaltungstechnische Hürden und finanzielle Risiken. Diese machen es Bürgerenergiegesellschaften, wie Bürgerenergiegenossenschaften, sowie kleineren Privatinvestoren und kleineren Stadtwerken nahezu unmöglich, weiterhin Projekte der Bürgerenergie auf den Weg zu bringen. Der BUND Naturschutz lehnt daher Ausschreibungen im EEG ab und fordert eine grundlegende Reform des Strommarktdesigns, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben können und der Bürgerenergie gerechte Chancen am Markt einräumen.

Der BUND Naturschutz in Bayern versteht sich als Landschafts-, Naturschutz- und Umweltschutz-Verband und fordert daher Atomausstieg sofort und Klimaschutz jetzt. Der BUND Naturschutz fordert deshalb den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien Wind und Sonne mit aller Kraft. Gute fachliche Planung ist ein essentielles Element. Der BUND Naturschutz fordert die Rückkehr zu einer rechtlich bindenden Regionalplanung Windenergie und die Rücknahme der Novellierung der Bayerischen Bayrischen Bauordnung vom November 2014 mit einer unsinnigen 10 H Abstandsregelung.


http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/PM-034-16_Retten_Sie_den_Klimaschutz_-_Appell_an_Ministerpräsident_Seehofer.pdf

http://www.bund-naturschutz.de/uploads/tx_news/PM-034-16-Anlage_160420_bund_klimaschutzplan.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 21.04.2016
Herausgeber:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
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Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
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Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2016

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