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STANDPUNKT/834: Verpackungsgesetz ein Rückschritt für den Umweltschutz (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 22. Juli 2016

Deutsche Umwelthilfe bewertet Entwurf des Verpackungsgesetzes als Bruch des Koalitionsvertrages und Bankrotterklärung an den Umweltschutz

Verpackungsgesetz ist ein Rückschritt für den Umweltschutz - Mehrwegschutzquote für Getränkeverpackungen soll gestrichen werden, zusätzliche Sammlung von Produkten aus Metall und Kunststoff soll entfallen, konkrete Vorschriften zur Abfallvermeidung fehlen und auf klare Regeln für bessere Recyclingqualität wird verzichtet - Ordnungsrecht absurd: Der Handel soll sich nach dem Willen von Umweltministerin Hendricks zukünftig selbst kontrollieren - DUH fordert Bundestagsabgeordnete und Bundesländer auf, den Gesetzentwurf zu verhindern


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Entwurf des Verpackungsgesetzes ab. Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes verfehlt der vorgelegte Gesetzentwurf das Ziel, die anwachsenden Müllmengen zu verringern und die Probleme bei der Wertstofferfassung und -verwertung zu lösen. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf fällt sogar hinter die siebte Novelle der Verpackungsverordnung zurück, weil die gesetzlich festgelegte Schutzquote für Mehrweg ersatzlos gestrichen werden soll. Nach jahrelangen Diskussion um ein Wertstoffgesetz, lässt der aktuell vorliegende Gesetzentwurf die Ausweitung der Wertstofferfassung, die Abfallvermeidung und Recyclingqualität unberücksichtigt. Die DUH fordert alle Bundestagsabgeordneten und Bundesländer dazu auf, das Verpackungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen (zum Positionspapier der DUH [1]).

Im Kern ist das Verpackungsgesetz nicht mehr als eine Novelle der Verpackungsverordnung, die aufgrund der Schaffung einer 'zentralen Stelle' zu einem Gesetz ausgebaut werden musste. Die bürgerfreundliche Ausweitung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall war ein zentrales Anliegen des ursprünglich geplanten Wertstoffgesetzes. Dieser Punkt wurde eigens in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung mit aufgenommen. "Im jetzigen Verpackungsgesetz taucht die zusätzliche Sammlung von Produkten aus Kunststoff und Metall nicht mehr auf. Damit wurde eines der zentralen Ziele des Gesetzes nicht umgesetzt und das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel einer Erweiterung der Wertstofferfassung gebrochen. Dadurch landen weiterhin rund 450.000 Tonnen Wertstoffe pro Jahr im Hausmüll und nicht im Recycling", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Statt die Abfallvermeidung als oberste Stufe der Abfallhierarchie durch die Stärkung von Mehrwegsystemen umzusetzen, wird der Fokus des Verpackungsgesetzes ausschließlich auf die Sammlung und stoffliche Verwertung von Verpackungen gelegt. "Durch das deutsche Mehrwegsystem für Getränkeverpackungen wird die oberste Stufe der fünfstufigen Abfallhierarchie umgesetzt. Recycling von Einweggetränkeverpackungen ist wichtig, entspricht jedoch nur der dritten Stufe der Abfallhierarchie. Umso unverständlicher ist, dass im jetzigen Entwurf des Verpackungsgesetzes die Zielquote für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen ersatzlos gestrichen und der staatliche Mehrwegschutz faktisch eingestellt werden soll. Das ist ein Rückschritt für den Umweltschutz, den die Umweltpolitiker von Bund und Ländern stoppen müssen", kritisiert Resch.

Die DUH fordert statt der Streichung der Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen deren Beibehaltung und die Verknüpfung mit politischen Maßnahmen für den Fall der Nichterreichung. Eine solche politische Maßnahme wäre die Einführung einer Lenkungsabgabe auf unökologische Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent, wie diese bei Alkopops seit Jahren besteht. In diesem Zusammenhang wäre die Festlegung eines verbindlichen und stufenweisen Anteils abgefüllter Getränke in Mehrwegverpackungen von mindestens 55 Prozent bis 2017, von 70 Prozent bis 2019 und von 80 Prozent bis 2021 eine sinnvolle Vorgehensweise.

Weil sich die Lizenzierungsentgelte für Verpackungen in den letzten zehn Jahren fast halbiert haben, besteht für Hersteller kein Anreiz, weniger Abfall zu produzieren und Rohstoffe einzusparen. Dieser Umstand findet im Verpackungsgesetz jedoch keine ausreichende Berücksichtigung. "Im Verpackungsgesetz werden keine wirksamen ökonomischen Anreize gesetzt, beispielsweise durch die Einführung einer Ressourcensteuer oder die ökologische Ausgestaltung der Lizenzentgelte, weniger Material zu verbrauchen und das Abfallaufkommen zu verringern", kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Auch bei der Recyclingquote für Kunststoffverpackungen stellt der neue Entwurf mit nur noch 63 Prozent einen Rückschritt dar, weil der Gesetzgeber noch im Jahr 2015 eine deutlich höhere Quote von 72 Prozent vorgeschlagen hatte. Es gibt auch keine ernsthaften Anreize für eine Verbesserung der Qualität des Recyclings, einen erhöhten Einsatz von Recyclingmaterial oder ein verbessertes Ökodesign (Recyclingfähigkeit). "Gerade bei der Recyclingfähigkeit sind gegensteuernde Maßnahmen dringend notwendig, denn immer häufiger werden Verpackungen so konzipiert, dass sie sich technisch kaum recyceln lassen oder deren stoffliche Verwertung aufgrund des hohen Aufwands unwirtschaftlich wird", sagt Fischer.

Als problematisch betrachtet die DUH die Beibehaltung der so genannten 'inputorientierten Berechnungsmethode' für Recyclingquoten, die zu ungerechtfertigt hohen Ergebnissen führt. Zum einen wird die gesamte einer Recyclinganlage zugeführte Menge als recycelt gewertet, ohne dass Verluste während des Recyclingprozesses abgezogen werden. Zum anderen wird anstelle der tatsächlichen Marktmenge, die geringere lizenzierte Menge als Bezugsgröße herangezogen. Aus diesem Grund sollte nur die tatsächlich recycelte Menge (Output-Messung) ins Verhältnis zur Marktmenge gesetzt werden. Damit die Recyclingquoten nicht zu schnell veralten, sollten sie selbstlernend ausgestaltet werden und sich am Stand der Technik orientieren.

Die völlig unverständlichen und kontraproduktiven Ausnahmen von Säften und Nektaren aus der Einwegpfandregelung sollen beibehalten werden. Weil vor der Einführung des Einwegpfandes im Saft- und Nektarbereich, der als ökologisch vorteilhaft eingeschätzte Getränkekarton dominierendes Packmittel war, wurden diese Segmente vom Einwegpfand befreit. Weil im Saft- und Nektarbereich inzwischen Einweg-Plastikflaschen das dominierende Packmittel sind und nicht mehr Getränkekartons, gehört die Ausnahmeregelung ersatzlos gestrichen.

Für besonders bedenklich hält die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die Übertragung der Kontrolle über die Lizenzierung von Verpackungen in einer zentralen Stelle dem Handel und Industrie zu übertragen. "Eine zentrale Stelle mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen muss unter staatlicher Kontrolle bleiben. Eine Selbstkontrolle durch den Handel und die Industrie kann nicht funktionieren, das zeigt zuletzt der Dieselabgasskandal", sagt Resch.


[1] Positionspapier der DUH zum Wertstoffgesetz
http://www.duh.de/uploads/media/141215_DUH_Positionspapier_Wertstoffgesetz.pdf

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 22.07.2016
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2016

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