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STANDPUNKT/992: Landesentwicklungsprogramm - Naturzerstörung statt Naturschutz (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 2. März 2018

Geändertes Landesentwicklungsprogramm: Naturzerstörung statt Naturschutz

Der Alpenplan am Riedberger Horn wird geändert und das Anbindegebot gelockert - LBV will gegen die Änderung klagen


Hilpoltstein, 01.03.2018 - Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) ist heute in Kraft getreten. Neben der Lockerung des Anbindegebots ist vor allem die Änderung des Alpenplans ein schwerer Schlag für den Naturschutz. "Der Alpenplan wurde entgegen aller sachlichen Argumente und Experteneinschätzungen und ungeachtet des mehrheitlichen Willens der Bevölkerung geändert. Selbst rechtliche Konventionen wurden missachtet, um den Weg für eine Skischaukel am Riedberger Horn frei zu machen", erklärt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Der LBV wird deshalb gegen die LEP-Änderung klagen. Das gelockerte Anbindegebot ist ein weiterer Schlag gegen Bayern Natur. Es lässt dem Flächenfraß freien Lauf und torpediert das erklärte Ziel der Staatsregierung, den Flächenverbrauch schnell zu reduzieren. "Das aktuelle Volksbegehren Betonflut eindämmen wird damit wichtiger denn je", so Schäffer weiter.

Der bayerische Alpenplan ist ein international anerkanntes sowie einzigartiges Planungsinstrument, das langfristige, verbindliche Regeln für eine nachhaltige Nutzung des bayerischen Alpenraums schafft. Nun hat die Staatsregierung nach 45 Jahren erstmals ein Gebiet für gewerbliche Nutzung aus der höchsten Schutzzone (Schutzzone C) genommen. Der Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn ist damit möglich, aus naturschutzrechtlicher Sicht jedoch unverantwortlich. Auch nach der Änderung ist Schäffer überzeugt: "Der Alpenplan ist ein Grundgesetz der Raumordnung und auch des Naturschutzes in den Alpen. Ein Grundgesetzt darf nicht leichtfertig geändert werden, um Einzelinteressen zu befriedigen." Der LBV wird deshalb in einem Normenkontrollverfahren gegen die LEP-Änderung klagen.

Der LBV kritisiert außerdem die Lockerung des Anbindegebots, da diese den von der Staatregierung verfolgten zentralen Handlungsfeldern Flächensparen und Innenentwicklung als Zielsetzungen widerspricht. Es ist mit einer massiven Beeinträchtigung der bayerischen Kulturlandschaft und der Lebensqualität in Bayern zu rechnen. Der LBV unterstützt das Volksbegehren "Betonflut eindämmen", um dieser Entwicklung durch verbindliche Obergrenzen etwas entgegenzusetzen.

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Quelle:
Presseinformation, 02.03.2018
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2018

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