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STELLUNGNAHME/339: Vorzeitige Genehmigung für vierten A20-Abschnitt - Verbände sagen Gespräche ab (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 28. April 2017

BUND & NABU: Minister Meyer auf hoch-riskantem Kurs

Kieler Verkehrsministerium plant vorzeitige Genehmigung für vierten A20-Abschnitt


Kiel, Neumünster, 28. April 2017 - Nach Informationen von NABU und BUND plant das Kieler Verkehrsministerium, noch vor der Landtagswahl am 7. Mai 2017 für den Abschnitt 4 (Wittenborn - A7) der umstrittenen Autobahn A20 "Nordwestumfahrung Hamburg" vorzeitig den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. BUND und NABU sagen deshalb ein geplantes Fachgespräch ab.

Damit schafft Minister Meyer auch für den strittigen, von BUND und NABU erfolgreich beklagten, vorgelagerten Abschnitt 3 der Umfahrung Bad Segebergs Zwangspunkte, die nach Ansicht der beiden Umweltverbände u.a. das rechtlich notwendige, auch vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil geforderte ergebnisoffene Verfahren der Linienbestimmung konterkarieren.

"Minister Meyer hat noch am 15. März 2017 angekündigt, mit den Verbänden ein Fair-Play-Abkommen abschließen zu wollen, um den Konflikt um große Infrastrukturvorhaben zu entschärfen. Dieses Gesprächsangebot ist nie konkretisiert und verfolgt worden - und mit dieser voreiligen, unangekündigten Entscheidung zeigt die Landesregierung, was sie unter Fairness tatsächlich versteht", kommentiert BUND-Landesvorsitzende Claudia Bielfeldt die offensichtlich von reiner Wahltaktik geprägte Entscheidung.

"Das unvermutete Vorgehen ist sowohl fachlich wie auch rechtlich hoch risikobehaftet. Die bislang NABU und BUND bekannt gewordenen Inhalte der neuen Gutachten zum Abschnitt 3 der A20 verstärken die Befürchtungen, dass bei einer Realisierung hier in der Nähe zum Segeberger Kalkberg eines der bedeutendsten Fledermausquartiere der Bundesrepublik auch weiterhin massiv gefährdet wird. Im Falle einer den Umweltverbänden nun aufgezwungenen Klage gegen den neuen Abschnitt 4 der A20 steigt für das Land wegen der Zwangspunktsetzungen die Gefahr, erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht zu scheitern", beschreibt NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz die Konsequenz aus dem hoch risikobehafteten Vorgehen.

NABU und BUND sagen vor diesem Hintergrund ein für den 4. Mai 2017 in Neumünster geplantes Fachgespräch über die Segeberger Fledermausproblematik mit dem LBV als Ministeriumsbehörde ab, in dessen Vorbereitung die Verbände sich gerade befanden. "Es macht keinen Sinn mit einem Gesprächspartner zu reden, der jedwede Kooperation auf diese unfaire Weise hintertreibt", so die beiden Vorsitzenden abschließend.

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Quelle:
Presseinformation, 28.04.2017
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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