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STELLUNGNAHME/389: Luftreinhalteplan Stuttgart löst sich in Luft auf (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 30. August 2017

Luftreinhalteplan Stuttgart löst sich in Luft auf

BUND fordert von der Landesregierung eine unverzügliche Umsetzung


"Die Landesregierung hat die Anhörung zur Fortschreitung des Luftreinhalteplans durchgepeitscht, weil dieser wegen eines gerichtlichen Vergleichs bis zum 31. August genehmigt sein musste. Nun löst sich geplante Luftreinhalteplan klammheimlich in Luft auf. Wenn am 15. Oktober die nächste Feinstaub-Saison in Stuttgart beginnt, kann die Landesregierung den schadstoffgeplagten Stuttgarter Bürger*innen keinen verbesserten Luftreinhalteplan vorweisen,' kritisiert BUND Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer.

Die gerichtlichen und außergerichtlichen Anhörungen haben gezeigt, dass ein Luftreinhalteplan die Gesundheit der Stuttgarter*innen erst dann wirksam schützt, wenn er für mindestens 20 Prozent weniger Autos in Stuttgart sorgt und für mehr Raum für Busse und Bahnen, Radfahrer und Fußgänger sorgt.

Neckartor: NO2-Werte schon jetzt fast doppelt so hoch wie der Grenzwert

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigen die aktuellen Messwerte für den besonders gravierenden Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2): Der Jahresmittelwert beträgt an der Messstation Neckartor 77 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (Stand 28.8.2017). Zum Vergleich der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Und das, obwohl die kühleren Herbst- und Wintermonate erst noch bevorstehen, bei denen aufgrund des sogenannten Thermofensters die Stickstoffdioxidreinigung bei den Dieselmotoren meistens abgeschaltet wird. Autohersteller wenden diese Technik bei niedrigen Außentemperaturen an, um den Motor zu schützen. Für die Menschen bedeutet dies, die dreckigen Diesel schicken noch mehr Schadstoffe in die Luft.

Der BUND kritisiert: "Alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luft lagen der Landesregierung auf dem Tisch: Vom Fahrverbot für Altdieselfahrzeuge über eine Ausdehnung des Parkraum-Managements und Geschwindigkeitsbeschränkungen, von wirklich bevorrechtigten Bus- und Fahrradspuren bis zur besseren Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs über eine Nahverkehrsabgabe - all diese Maßnahmen sind der Landesregierung bekannt', sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.

"Wir sind enttäuscht von der Untätigkeit der grün-schwarzen Regierung. Der Verweis auf das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist eine billige Ausrede: Egal wie die Begründung des Urteils im Einzelnen ausgefallen ist, das Gericht hat deutlich festgestellt, dass das Land schnell handeln muss und es hat ihm einen weiten rechtlichen Rahmen für die Anordnung von Fahrverboten eröffnet. Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich zu handeln und nicht Politik durch gerichtliche Zwangsmaßnahmen zu ersetzen.'

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Quelle:
Presseinformation, 30.08.2017
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2017

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