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STELLUNGNAHME/474: Durchlöcherte Nachtflugbeschränkung (BAW)


BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) - Pressemitteilung, 13. April 2018

Durchlöcherte Nachtflugbeschränkung

Neuer Negativrekord bei den Flugbewegungen nach 23 Uhr


Obwohl die Anzahl der Flugbewegungen von Linien- und Touristikflügen am innerstädtischen Verkehrsflughafen "Helmut Schmidt" in Hamburg Fuhlsbüttel insgesamt rückläufig sind, steigen die Flugbewegungen ausserhalb der offiziellen Betriebszeit auf einen neuen Negativrekord. Nach den Ermittlungen des BUND Hamburg ist die Anzahl an Flugbewegungen von Linien- und Touristikflügen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (d.h. außerhalb der offiziellen Betriebszeit) ist in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 gegenüber den Vergleichsjahren nochmals angestiegen.

Insgesamt fanden von Januar bis März 2018 bereits 159 nächtlich verspätete Landungen und 31 nächtlich verspätete Starts statt. Mit 190 Flugbewegungen ausserhalb der offiziellen Betriebszeit ist dies mit Abstand der schlechteste Jahresstart seit mindestens 2011.

Während des Winterflugplans (November 2017 - März 2018) besonders negativ auffallend war der Flieger aus München "LH2086" der Deutschen Lufthansa, der insgesamt 30 Mal erst nach 23 Uhr landete. Es folgt die Flugverbindung nach London (Stansted) "FR1519" des Billigfliegers Ryanair. Dieser Flieger startete 14 Mal erst nach 23 Uhr. Hier deuten sich große Parallelen zu easyJet aus dem vergangenen Sommerflugplan 2017 an. In der Malusliste der unzuverlässigsten Fluglinien folgen Eurowings "EW7049" mit 12 nächtlich verspäteten Landungen aus Stuttgart und WizzAir "W67750" mit 11 nächtlich verspäteten Starts nach Skopje.

Der Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW), Martin Mosel, dazu: "Erneut zeigt sich, dass weder der 10-Punkte-Plan, noch 16-Punkte-Plan, geschweige die sogenannte 'Pünktlichkeitsoffensive' und Entgeltnovellierungen es vermocht haben, eine Belastungsreduzierung am Hamburger Flughafen zu erzielen. Die Fluggesellschaften tanzen dem Umweltsenator auf der Nase rum und der Fluglärmschutz verkommt in Hamburg zu einem Schattenboxen ohne Schatten und Handschuhe! Was den Betroffenen jetzt nur noch hilft, ist eine konsequente Einschränkung der Betriebserlaubnis durch den Erlass eines Nachtflugverbotes, werktags von 22 Uhr bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr, ist zielführend, um einen hinreichenden Interessensausgleich zwischen dem Flughafenbetreiber und den Fluglinien einerseits und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger andererseits zu erreichen. Das rechtliche Mittel hierzu ist die EU-Betriebseinschränkungsrichtlinie (598/2014)."

www.nachts-ist-ruhe.de

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Quelle:
Pressemitteilung, 13.04.2018
BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz
in Hamburg und Schleswig-Holstein
Bilenbarg 21, 22397 Hamburg
E-Mail: presse@baw-fluglärm.de
Internet: www.baw-fluglaerm.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2018

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