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GENTECHNIK/249: Gerichtsurteil gegen Monsanto - Roundup nicht harmlos (SB)


Monsanto muß Geldstrafe bezahlen

Agrokonzern hatte mit falschen Behauptungen geworben


Der Weltkonzern Monsanto wurde von einem französischen Gericht zu einer - allerdings geringen - Geldstrafe verurteilt, weil er in Werbeanzeigen die Öffentlichkeit getäuscht hatte. Auch die Vertretung des US-Unternehmens in Frankreich, Scotts France, muß eine Geldstrafe bezahlen.

Ein ehemaliger Leiter der französischen Dependence des auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik global führenden Agrounternehmen aus den USA hatte fälschlicherweise damit geworben, daß das Herbizid Roundup biologisch abbaubar sei und den Boden nach der Verwendung sauber zurücklasse.

Gegen diese Behauptung hatten im Jahr 2001 Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen geklagt. Sie stützten sich darauf, daß die Europäische Union Glyphosat, das Hauptbestandteil von Roundup ist, als "gefährlich für die Umwelt" und "giftig für Wasserorganismen" eingestuft hatte.

Laut einer englischsprachigen AFP-Meldung (26.1.2007) müssen beide Angeklagten jeweils 5000 Euro an die Vereinigung Brittany Water and Rivers und 3000 Euro an die Verbraucherschutzorganisation SCLC bezahlen. Die Kläger zeigten sich erwartungsgemäß erfreut über das Urteil. Wohingegen ein Sprecher von Monsanto Frankreich ankündigte, man werde in Berufung gehen. Im übrigen stelle das Urteil nicht die Nützlichkeit der Roundup-Produktpalette in Frage.

Monsanto erzielt mit dem Unkrautvernichtungsmittel Roundup seinen mit Abstand größten Umsatz. Überall dort, wo das hybridisierte Saatgut des Unternehmens eingesetzt wird, ist auch Roundup im Spiel. Es tötet auf der besprühten Fläche alle Pflanzen ab, ausgenommen die von Monsanto entwickelten, meist bakteriologisch aufgewerteten Hybridformen von Soja, Mais, Weizen, Baumwolle, Raps, etc. Diese Roundup ready genannten Sorten bleiben als einzige Pflanzen eines Felds unbeschädigt und genießen den Vorteil, Sonne, Wasser und Nährstoffe mit keinen anderen Pflanzen teilen zu müssen.

Die von Monsanto ausgesandten Detektive, die landauf, landab überprüfen, ob ein Farmer womöglich keine Lizenzgebühren an Monsanto abgetreten, aber dessen Saatgut verwendet hat, müssen "nur" einige Pflanzen eines in Verdacht geratenen Farmers mit Roundup besprühen und nach einiger Zeit überprüfen, ob sie abgestorben sind. Falls ja, hatte der Farmer keine Lizenzen geprellt - falls die Pflanzen gedeihen, liegt Betrug vor. Würde zumindest Monsanto behaupten. Es gibt jedoch Streitfälle. Der bekannteste ist der des kanadischen Farmers Percy Schmeisser, der sich vor Gericht nicht mit der Behauptung durchsetzen konnte, daß er kein Monsanto-Saatgut verwendet habe, die auf seinen Felder nachgewiesene Gentechsaat sei nicht von ihm ausgebracht worden. Vielleicht, so Schmeisser, waren sie von vorbeifahrenden Lastwagen heruntergefallen.

Mag die Geldstrafe, die das französische Gericht festgelegt hat, auch noch so gering sein, das Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Monsanto wirbt seit langem damit, daß seine Gentechsaat besonders umweltfreundlich und das Herbizid nach zwei bis drei Wochen von der UV-Strahlung vollständig zersetzt worden sei. Dieses Argument wird dann typischerweise gegen Umweltschützer aufgefahren, um ihnen vermeintlich nachzuweisen, daß sie mit ihrem Widerstand gegen die Grüne Gentechnik in Wirklichkeit gegen die Umwelt handeln. Das Urteil des französischen Gerichts erinnert daran, daß wissenschaftliche Experten der Europäischen Union den aus dem Entlaubungsmittel Agent Orange abgeleiteten Glyphosat-Wirkstoff keineswegs für unbedenklich halten.

30. Januar 2007