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BERICHT/064: Zukunft der Meere - Welterbe, Weltbesitz (SB)


Die Zukunft der Meere - Umwelt und Entwicklung auf See

Tagung im Konsul-Hackfeld-Haus in Bremen am 7. Dezember 2013

Zum Vortrag von Dr. Christoph Spehr über "Die Weltmeere, ein Gemeingut mit Zukunft?"



Als vor etlichen Jahrhunderten europäische Seefahrer wie Christoph Kolumbus (1451-1506) oder Ferdinand Magellan (1480-1521) auf Entdeckungsfahrt gingen und die Weltmeere überquerten, waren diese noch keiner global anerkannten Eigentumsordnung unterworfen. Jede Annäherung eines anderen Schiffes in der ozeanischen Wüste barg die Gefahr, von einem Augenblick zum anderen Leib und Ladung aufs entschiedenste verteidigen zu müssen. Welche Spannung muß einst auf dem Meer geherrscht haben, wenn die Masten eines Segelschiffs am Horizont auftauchten, und welche Erleichterung, wenn sich daran die eigene Flagge abzeichnete!

Piratenflagge mit weißem Totenschädel und gekreuzten Knochen auf schwarzem Grund - Bild: WarX, edited by Manuel Strehl, freigegeben als CC-BY-SA-3.0 Unported via Wikimedia Commons

Klare Ansage: Piraten! Nicht immer wurde in der Seefahrt Flagge gezeigt
Bild: WarX, edited by Manuel Strehl, freigegeben als CC-BY-SA-3.0 Unported via Wikimedia Commons

Piraterie gibt es zwar auch heute noch in Zeiten gobaler Rechtsordnungen, aber das Freibeutertum, jene staatlich betriebene Seeräuberei, wurde abgeschafft; an sie erinnern nur noch Spannungsromane und Abenteuerfilme wie beispielsweise "Sir Francis Drake", in denen der historische Kontext und die Absichten der beteiligten Parteien, insbesondere des draufgängerischen Helden, häufig romantisiert werden.

Das Kapern fremdländischer Schiffe wurde erst in der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856 beendet. Ermöglicht wurde die Einigung vor allem durch die beiden Erzrivalen Frankreich und Großbritannien, die sich zusammengerauft hatten, um gegen einen gemeinsamen Feind, das russische Reich, Krieg zu führen. Es wäre der Sache nicht dienlich gewesen, wenn ausgerechnet der eigene Verbündete Versorgungsschiffe aufgebracht und als Prise nach Hause geschafft hätte. Die Pariser Seerechtsdeklaration ist somit ein multilateraler Vertrag, in dem den Meeren nur vordergründig Neutralität unterstellt wird, nämlich in dem Sinne, daß Verbündete in Frieden gelassen, aber Feinde weiterhin bekriegt werden.

"Unter falscher Flagge" ist noch heute ein geflügeltes Wort, das gern dafür verwendet wird, wenn beispielsweise staatliche Akteure Rechtsverstöße begehen und sie anderen in die Schuhe schieben, indem sie, bildlich gesprochen, eine falsche Flagge hissen (wahlweise auch eine andere Uniform anziehen). Jener Bruch mit dem Recht, aber eben auch das gemeinsame Recht, das sich gegen andere richtet, bleiben bis in die jüngere Geschichte hinein treue Begleiter der politischen, wirtschaftlichen und nicht zuletzt militärischen Inanspruchnahme der Meere. Als Beispiel eines Rechtsbruchs sei hier nur der Tonkin-Zwischenfall vom August 1964 erwähnt. Eine bewußte Falschmeldung über ein angebliches Seegefecht zwischen einem US-Kriegsschiff und nordvietnamesischen Schnellbooten lieferte den Vereinigten Staaten den Vorwand zum Kriegseintritt gegen die nordvietnamesische NLF (National Liberation Front).

Heute wird die Nutzung der Hohen See, jenes riesigen Gebiets, das außerhalb der nationalen Jurisdiktion liegt, vom UN-Seerechtsübereinkommen, das 1994 in Kraft trat, geregelt. Die Entwicklung eines umfassenden Entwurfs jedoch, in dem auch Kriterien des langfristigen Erhalts (Generationengerechtigkeit) und der gemeinschaftlichen Nutzung (Verteilungsgerechtigkeit) der Meere festgelegt werden, steht noch aus. Hier hat sich der Wissenschaftliche Beitrat der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU) mit seinem Hauptgutachten für 2013 "Welt im Wandel - Menschheitserbe Meer" ins Gespräch gebracht. [1]

Neben zahlreichen konkreten Handlungsempfehlungen, die an das bestehende Seerecht anknüpfen, hat der Beirat eine Vision entworfen. Ausgehend von der Analyse, nach der die Ozeane in verschiedener Hinsicht stark übernutzt werden und das Ökosystem Meer zu kollabieren droht, wenn die wirtschaftliche Nutzung nicht reduziert wird, rät der WBGU dazu, die Freiheit der Hohen See einzuschränken, die Befugnisse der Nationalstaaten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zurückzunehmen und dafür bestehende Einrichtungen wie den in Hamburg ansässigen Internationalen Seegerichtshof zu stärken sowie eine neue Globalinstitution, die World Ocean Organisation (WOO), zu gründen.

Die Hohe See soll als gemeinsames Erbe der Menschheit angesehen und verwaltet werden, eine Idee, die bereits bei der Aufteilung des Meeresbodens in der "Area", jenem "Gebiet" außerhalb der nationalen Jurisdiktion, verfolgt wird. Dafür ist die in Kingston, Jamaika, ansässige Internationale Meeresbodenbehörde, die zur Zeit Explorationslizenzen für den Tiefseebergbau vergibt, zuständig.

Der WBGU greift mit seiner Vision Diskurse auf, die unter dem Stichwort "Commons" oder auch "Gemeingüter" geführt werden. Die Hohe See soll nicht unreguliert bleiben, sondern von der WOO treuhänderisch für "die Menschheit" verwaltet werden. Das in seiner Langfassung 413 Seiten umfassende Gutachten bietet eine Fülle an Konzepten und Ideen, die man eher von Dokumenten der mit dem Meer und Fragen der Entwicklung befaßten Nichtregierungsorganisationen erwarten würde. Davon zeugen Kapitelüberschriften wie "Zusammenarbeiten: Meere als globales Kollektivgut", "Menschheitserbe, systemischer Ansatz und Vorsorge als Leitprinzipien für die Bewirtschaftung der Meere" oder "Konzepte zur gemeinschaftlichen Finanzierung der Meeres-Governance".

Beim Vortrag - Foto: © 2014 by Schattenblick

Dr. Christoph Spehr
Foto: © 2014 by Schattenblick

Auf der Tagung "Die Zukunft der Meere" am 7. Dezember 2013 im Bremer Konsul-Hackfeld-Haus hielt Dr. Christoph Spehr, Vorstandsmitglied der Initiative FairOceans und Sprecher des Landesverbandes Bremen der Linkspartei, den Vortrag "Die Weltmeere, ein Gemeingut mit Zukunft?". [2] Darin beleuchtete er das WBGU-Gutachten vor dem Hintergrund der Commons-Idee, einer Wirtschaftsweise zwischen privater Marktwirtschaft und staatlicher Regulation, die am ehesten noch als kollektive Verwaltung und Nutzung beschrieben werden kann.

Spehr orientierte sich in seinem einleitenden, eher allgemein gehaltenen Vortragsteil in weiten Zügen an der US-amerikanischen Politikwissenschaftlerin Elinor Ostrom (1933-2012). Sie hat im Jahr 2009 den Wirtschaftsnobelpreis für ihre Analyse ökonomischen Handelns im Bereich Gemeinschaftsgüter erhalten und gilt spätestens seit dem Zeitpunkt in der Commons-Bewegung als bedeutende Referenz.

Ostrom, bei der die Gemeingüter CPR (common pool ressources) genannt werden, habe viel empirisch geforscht, berichtete Spehr; theoretische Modelle seien ihr zu abgehoben gewesen. Laut Ostrom funktionieren Commons sehr gut, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die der Referent wie folgt zusammenfaßte:

  • Es muß klare Grenzziehungen geben, welche Nutzer beteiligt sind und welche nicht, und es muß klar geregelt sein, welche Ressourcen Gemeingut sind und welche nicht.
  • Die Regeln müssen zur Ressource passen, ein allgemeingültiges System gibt es nicht.
  • Die Kostenverteilung hat proportional zur Nutzenverteilung zu sein.
  • Die Nutzer müssen sich selber gegenseitig beobachten und kontrollieren dürfen.
  • Ein Sanktionssystem, das bei Verletzungen der Commonsregeln greift, muß abgestuft sein.
  • Es muß Konfliktlösungen geben, die vor Ort funktionieren, die zuverlässig und schnell sind und wenig kosten.
  • Staaten müssen anerkennen, daß Commons-Regeln von lokalen Gemeinschaften gemacht werden.
  • Wenn Commons Teil einer größeren sozialökologischen Ressource sind, muß es verschachtelte Managementsysteme geben.

Mit ihren Veröffentlichungen zu funktionierenden Commons bildet Ostrom den Gegenpart zum US-amerikanischen Mikrobiologen und Ökologen Garrett Hardin (1915-2003), der gezeigt hat, unter welchen Bedingungen eine gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen nicht gelingt. 1968 schrieb er für das Wissenschaftsmagazin "Science" den Essay "The Tragedy of the Commons" (zu deutsch: Die Tragik der Allmende) und blieb damit bis heute diskursbestimmend. [3] Auch das WBGU-Gutachten nimmt in dem Kapitel "Die Tragik der Allmende überwinden" auf Hardin Bezug.

Laut Ostrom gibt es viele Beispiele, bei denen Commons funktionieren, beispielsweise bei Waldressourcen, Fischerei, Bewässerung oder auch der Grundwasserversorgung in den USA. Commons seien jedes Mal anders, "die Verwaltung folgt der Ressource", so Spehr. Das bedeutet, daß Gemeingüter nicht einfach da sind, sondern durch die gemeinsame Ressourcenverwaltung dazu gemacht werden. Das ist auch der Grund, weswegen sie ohne die Zusammenarbeit mit dem Staat nicht funktionieren und nicht mit der Rechtsform "res nullius", die besagt, daß etwas niemandem gehören soll, zu verwechseln sind. [4]

Vereinzelte Eichen in sanft gewelltem Grasland - Foto: Ch.Pagenkopf, freigegeben als CC-BY-SA-3.0 Unported via Wikimedia Commons

Hudeeichen bei Veelböken, Mecklenburg-Vorpommern, November 2004 - die gemeinschaftliche Nutzung in Form von Viehhaltung eines ursprünglichen Waldgebiets bestimmt noch heute das Landschaftsbild - welche Veränderungen würden die Meere unter einem globalen Commons-Regime erfahren?
Foto: Ch.Pagenkopf, freigegeben als CC-BY-SA-3.0 Unported via Wikimedia Commons

In vielen Bereichen ist nicht automatisch der Staat der problematische Akteur, erklärte der Referent. Wegen der hohen Kosten, die aufgrund des Klimawandels auf sie zukommen, besäßen staatliche Akteure durchaus ein Interesse an neuen Formen der Verwaltung. Als Beispiel nannte er den Stern-Report, der vor einigen Jahren breite Aufmerksamkeit erlangt hat. [5] Problematisch sei eher die Privatwirtschaft, die ein Interesse daran habe, Profit zu machen, und für nichts bezahlen müsse, wenn es schiefgeht, so Spehr. Er stellte allerdings fest, daß ein spezifisch deutsches, nationales Interesse an einer veränderten, zum Teil auch commons-näheren Verwaltung internationaler Güter besteht. Denn Deutschland ist eine exportabhängige Nation, militärisch schwächer als andere und hat relativ wenig eigene Ressourcen.

Das WBGU-Gutachten beschäftigt sich sehr intensiv mit Commons-Diskussionen. Das zeigt sich Spehr zufolge unter anderem an der Aufnahme des Vorsorgeprinzips [6], nach dem man im Zweifelsfall Ressourcen ungenutzt läßt, wenn die Möglichkeit von Umweltschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Weitere Anlehnungen an die Commons-Prinzipien sieht er darin, daß unter der WOO regionale Organisationsformen mit subsidiärer Kompetenz angeordnet sind, daß die Eigentumsrechte in der Ausschließlichen Wirtschaftszone einen treuhänderischen Charakter haben sollen und daß vor internationalen Gerichten Klage gegen Staaten eingereicht werden kann.

Er würde das WBGU-Gutachten gar nicht immer als Vision bezeichnen, sondern eher nach den Bezugspunkten fragen, die aufgegriffen und von einem Staatsregime und einem Marktregime in Richtung der Commons-Prinzipien verschoben werden, meinte Spehr. Das mache das Gutachten schon etwas realer.

Abschließend gab er noch einen Ausblick auf den European Maritime Day 2014, der in Bremen stattfinden und auf dem das Konzept des "Blue Growth" propagiert wird. Es glänze "durch Abwesenheit aller Fragen von Entwicklung, Nachhaltigkeit, Globalen Teilens, Managementregimes", merkte Spehr ironisch an. Die hinter Blue Growth ("blaues Wachstum": gemeint ist das maritime Wirtschaftswachstum) stehende Wildwest-Mentalität sei "politische Realität". Ein Eindruck, den auch die Schattenblick-Redaktion im vergangenen Jahr in Kiel auf einer Tagung zum industriellen Rohstoffabbau in der Tiefsee gewinnen konnte. [7]

Spehrs Hinweis, daß das WBGU-Gutachten deutsche Interessen widerspiegelt, läßt umgekehrt die Frage aufkommen, wem es nicht nützt oder wem es gar schadet. Denn die Nationenkonkurrenz ist auch in der heutigen globalisierten Gesellschaft nicht abgeschafft. Im Gegenteil, sie erweist sich als höchst virulent und politikbestimmend. Das zeigen sehr verschiedene Vorgänge wie der Inselstreit zwischen China und Japan, die Ausspähung der europäischen Verbündeten durch den US-Geheimdienst NSA und sein britisches Pendant GCHQ und auch die strikte Flüchtlingsabwehrpolitik der australischen Regierung. Die Vorteile, die Deutschland durch die Umsetzung von Commons-Prinzipien erlangt, könnten sich für andere Staaten als Nachteile herausstellen. Denn "Gemeingut" bedeutet nicht, daß alle daran partizipieren, sondern nur all jene, die von den anderen akzeptiert werden. Das kann, muß aber nicht das gleiche bedeuten.

Die vorgeschlagene Einschränkung der Souveränitätsrechte in der AWZ würde für Staaten mit einer langen Küstenlinie wie beispielsweise Großbritannien oder Kanada möglicherweise auf Einbußen ihrer Wirtschaftsleistung hinauslaufen. Ein solcher Effekt ist zwar aus globalökologischer Sicht erwünscht, es geht ja genau um Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten, aber ob auf diese Weise nicht Entwicklungsmöglichkeiten beispielsweise von Ländern wie Somalia, das sein wirtschaftliches Potential als Staat mit der längsten Küste Afrikas bisher kaum genutzt hat, eingeschränkt werden, bedarf der Klärung.

Selbstverständlich müßte im Einzelfall geprüft werden, wer von einer Commons-Idee profitiert und wer nicht. Läßt man aber einmal die multilateralen Vereinbarungen und Verträge, die in den letzten Jahrzehnten beispielsweise zum Klimaschutz, zur Entwicklungshilfe oder zur Entschuldung der ärmeren Länder unterzeichnet wurden, Revue passieren, so kann schon der Eindruck aufkommen, daß die Umsetzung vieler ursprünglich vielleicht gutgemeinter Absichten gegenteilige Effekte hervorrief.

Eine an Commons-Prinzipien orientierte Verwaltung des Menschheitserbes Meer ist nicht davor gefeit, zum Vorteil der heute bereits vorherrschenden Kräfte und Interessen instrumentalisiert zu werden, so wie das Gemeingut Meeresboden in dem "Gebiet" hauptsächlich von Nationen mit kapitalstarkem Hintergrund und, in klassischer Feigenblattfunktion, einer Reihe von kleineren Staaten, die sich aber ihrerseits mit kapitalstarken Unternehmen zusammentun müssen, allen Verteilungsmechanismen und Gegenregulationen zum Trotz Schritt für Schritt in Beschlag genommen wird.

Toter Hai am Meeresgrund, seine Flossen sind abgeschnitten und werden womöglich als Haifischflossensuppe angeboten - Foto: Nancy Boucha, www.scubasystems.org 2005/Marine Photobank

Hai ohne Flossen, Sulawesi Island, Indonesien, 11. Juni 2005 - eine der zahllosen Formen der Ausbeutung der Meere und ihrer Bewohner
Foto: Nancy Boucha, www.scubasystems.org 2005/Marine Photobank


Fußnoten:

[1] http://www.wbgu.de/fileadmin/templates/dateien/veroeffentlichungen/hauptgutachten/hg2013/wbgu_hg2013.pdf

[2] Weitere Berichte und Interviews zur Bremer Tagung unter:

INFOPOOL → UMWELT → REPORT → BERICHT
BERICHT/062: Zukunft der Meere - Tiefsee in Not (SB)
Unendliche Weiten? Immer weniger Lebensraum für die Meeresbewohner!

BERICHT/063: Zukunft der Meere ... und machet sie euch untertan ... (Genesis, Kap. 1, Vers 28) (SB)
Das WBGU-Gutachten "Welt im Wandel - Menschheitserbe Meer" - Befreiung vom Raubbau oder dessen Fortsetzung?

INFOPOOL → UMWELT → REPORT → INTERVIEW
INTERVIEW/069: Zukunft der Meere - Pflichten des Fortschritts? (SB)
Interview mit Dr. Onno Groß
INTERVIEW/070: Zukunft der Meere - Menschheitsrecht und Menschenpflicht, Michael Stadermann im Gespräch (SB)
INTERVIEW/071: Zukunft der Meere - Schlafende Hunde, Prof. Dr. Alexander Proelß im Gespräch (SB)
INTERVIEW/072: Zukunft der Meere - Widerspruch und Taktik, Uwe Johannsen im Gespräch (SB)

[3] http://www.garretthardinsociety.org/articles/art_tragedy_of_the_commons.html

[4] Res nullius (von lateinisch res = Sache, Recht und nullus = kein; Res nullius heißt somit "niemandes Recht" oder "niemandes Sache") ist ein Begriff, der in der Geschichte der Seefahrt mitunter dazu diente, ein zuvor zum Niemandsland erklärtes Gebiet in Besitz zu nehmen. Res nullius wandelt sich häufig in Res communis humanitatis, in eine "Gemeinsamen Sache" oder, und hier sind wir wieder bei den Meeren, zum "Gemeinsamen Erbe der Menschheit". Wenn eine Person oder Regierung etwas zu Res nullius erklärt, dann formuliert sie damit nicht nur einen Rechts-, sondern einen Verfügungsanspruch, indem sie die Nutzung ausschließt. Damit ähnelt Res Nullius aber durchaus dem Eigentumsanspruch, dessen eigentliche Funktion darin besteht, den Nutzen durch andere auszuschließen.

[5] Im Auftrag der britischen Regierung hatte der frühere Weltbank-Ökonom Nicholas Stern einen Bericht zu den gesellschaftlichen Folgekosten des Klimawandels erstellt (englisch: Stern Review on the Economics of Climate Change). Die häufig zitierte Aussage des 2006 veröffentlichten Berichts lautet, daß es sehr viel preiswerter ist, jetzt Maßnahmen gegen die globale Erwärmung zu ergreifen, als abzuwarten und dann später für die immensen Folgen aufkommen zu müssen.

[6] Eine allgemeingültige Definition des Vorsorgeprinzips gibt es nicht, doch häufig wird auf die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio verwiesen. In Kapitel 35 Absatz 3 der in Rio verabschiedeten Agenda 21 heißt es:

"Angesichts der Gefahr irreversibler Umweltschäden soll ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewißheit nicht als Entschuldigung dafür dienen, Maßnahmen hinauszuzögern, die in sich selbst gerechtfertigt sind. Bei Maßnahmen, die sich auf komplexe Systeme beziehen, die noch nicht voll verstanden worden sind und bei denen die Folgewirkungen von Störungen noch nicht vorausgesagt werden können, könnte der Vorsorgeansatz als Ausgangsbasis dienen."
http://www.agenda21-treffpunkt.de/archiv/ag21dok/kap35.htm

[7] Näheres dazu in einer Reihe von Interviews und Berichten unter UMWELT → REPORT, die mit dem kategorischen Titel "Rohstoff maritim" versehen sind.


2. Januar 2014